Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Gefundene Regelungsvorhaben (29)
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Nach den umfangreichen Änderungen der Gefahrstoffverordnung, welche im Dezember 2024 in Kraft getreten sind, hat das BMAS am 29. Juli 2025 einen Referentenentwurf zu einer weiteren Anpassung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt. Durch die Abänderungen soll im Wesentlichen die EU-Asbestrichtlinie (2009/148/EG) in nationales Recht umgesetzt werden. Da in den kommenden Jahren viele Gebäude (energetisch) saniert werden müssen und im Gebäudebestand nach Schätzungen der BG Bau bis zu 20 Prozent Asbest enthalten sein könnten, kommt der wirksamen, aber auch praktikablen Ausgestaltung von Arbeitsschutzregelungen in diesem Bereich eine große Bedeutung zu.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Wir bitten, die Maßgaben Nr. 2, 3, 8 und 9 der Beschlussempfehlung abzulehnen und damit die bereits mit dem Bundeskabinettsbeschluss vom 21. August 2024 gefundene praktikable Lösung zu unterstützen – im Sinne des guten Wohnens sowie der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handwerk, Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand
Aktiv vom 04.10.2024 bis 06.02.2026
- Angegeben von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 04.10.2024
- Beschreibung: HANDWERK BW wirbt dafür, die Mitverantwortung des Veranlassers zu stärken, ohne dadurch die Verantwortung des Arbeitgebers für seine Beschäftigten zu schmälern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Industrieverträgliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, praxistaugliche und Implementierung des bereits in der TRGS 910 verankerten Risikokonzeptes für krebserzeugende Gefahrstoffe auf Verordnungsebene, 1:1-Umsetzung von Anforderungen aus EU-Richtlinien, Begrenzung des zusätzlichen Bürokratieaufwands
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Schwerpunkt der Änderung der Gefahrstoffverordnung (Artikel 1) ist die Verbesserung der Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Ein Element ist hierbei die vollständige Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B, welches bereits 2008 vom Ausschuss für Gefahrstoffe beschlossen wurde und seither im technischen Regelwerk verankert ist. Dadurch werden insbesondere die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, durch die konkrete Tätigkeit eine Krebserkrankung zu erleiden, gekoppelt. Ferner enthält die Gefahrstoffverordnung eine Regelung zu reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B zur Umsetzung der Richtlinie 2022/431 zur Änderung der Krebsrichtlinie 2004/37
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder zu einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers abgeändert werden, um damit die rechtliche Grundlage zu schaffen, den Auftraggeber bzw. Bauherrn (Veranlasser) im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtlich Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer übergeben zu müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Der BDE hält den 4. Referentenentwurf zur GefahrstoffVO für unzureichend und spricht sich gegen dessen Beschluss in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere ist die Veranlasserpflicht unzureichend ausgestaltet und es fehlt an einer eindeutigen Stichtagsregelung für die Asbestvermutung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Arbeitnehmerschutz, Aufnahme der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers (Bauherren) hinsichtlich Gefahrstoffen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen bezieht sich die Interessensvertretung ausschließlich auf Artikel 1 des Verordnungspaketes, die Gefahrstoffverordnung: Mit dieser neuen GefStoffV ist zu verhindern, dass Arbeitnehmer bei Eingriffen in den Baubestand ungeschützt Gefahrstoffen, insbesondere Asbest, ausgesetzt werden. Voraussetzung hierfür wäre eine zwingende Erkundung der zu bearbeitenden Bausubstanz im Vorfeld. Weiterhin wird mit der Vorerkundung und richtigen Separation und Deklaration anfallender Materialien aus dem Rückbau der Ressourcenkreislauf ohne Schadstoffanreicherung realisiert.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):