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3 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"FZulBV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (3)

    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Auf die verpflichtende Angabe zu mitwirkenden Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) sollte zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Zusatzlasten verzichtet werden. Mindestens sollte die Angabe in den Fällen entfallen, wenn es sich bei den mitwirkenden Dritten um Angehörige des steuerberatenden Berufs, mithin um ein Organ der Steuerrechtspflege, handelt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 122/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beratungsfall (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) beschränken. A. ..., ...Beratenden (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) Steuerpflichtige, ..., ...werden (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E). Dies wird in vielen..., ...i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 1 FZulBV des Steuerpflichtigen ..., ...Antragsverfahren nach § 3 FZulBV, sollte dies als Qualitätsmerkmal..., ...Antragsverfahren nach § 3 FZulBV nicht gerechtfertigt. ..., ...Beratern (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 FZulBV-E) sollte mit Blick auf...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Der BDI hat sich mehrfach für die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung ausgesprochen. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft stellt die Forschungszulage einen wichtigen Baustein in der Förderlandschaft für Forschung und Innovation dar. Im Rahmen der Verbändeanhörung zu dem Referentenentwurf der zweiten Änderungsverordnung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes hat sich der BDI dafür eingesetzt, dass die Aufnahme der Sachkostenförderung in die Forschungszulage nicht zu zusätzlichen verwaltungsmäßigen Angaben führen darf. Der BDI hat betont, dass das Verfahren der Forschungszulage so einfach wie möglich gehalten werden muss, um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zur Forschungszulage zu erleichtern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 122/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Forschungszulagenbescheinigungsverordnung (FZulBV) Für die Gelegenheit...
    • Angegeben von: BIO Deutschland e.V. am 23.04.2026
    • Beschreibung: Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das Innovationen in Deutschland – insbesondere in der kapital- und risikointensiven Biotechnologiebranche – durch steuerliche Anreize unterstützen soll. BIO Deutschland fordert u.a. eine Erhöhung der Förderquote und Bemessungsgrundlage, mehr Rechtssicherheit und Flexibilität bei der Antragstellung, die Einbeziehung von Verbrauchsgütern, Produktionsanlagen und Zertifizierungskosten sowie eine Besserstellung von KMU, Start-ups und Unternehmen in Schwierigkeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV), bringen eine unnötige..., ...zwischen der Formulierung der FZulBV und der Auslegung durch...
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