Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (61)
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung der gesetzlichen Regelungen in § 44 Abs. 2 a AsylG und § 53 Abs. 3 AsylG hinsichtlich einer Einführung der "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" als bundesweite Verbindlichkeit zum Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen; Fortführung der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ) am 05.06.2024
- Beschreibung: Die Berufungszulassungsgründe in § 78 Abs. 3 AsylG sollten um den Punkt "Abweichung von einem Urteil des EuGH oder des EGMR" ergänzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Wohnverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtungen gem. § 47 AsylG für alle Asylsuchenden, Vorrang der dezentralen Unterbringung in Wohnungen oder wohnungsähnlicher Form
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Vermeidung europarechtswidriger biometrischer Überwachungsbefugnisse für das BAMF
Aktiv vom 04.03.2025 bis 04.08.2025
- Angegeben von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 04.03.2025
- Beschreibung: AlgorithmWatch setzt sich gegen die Verabscheidung vorgeschlagener biometrischer Überwachungsbefugnisse ein. Das betrifft die Entwürfe für § 15b AsylG. Die Regelung sollte gestrichen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
-
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BPolG, § 98d StPO und § 15b AsylG. Die Regelungen müssen...
-
Abbau asyl- und aufenthaltsrechtlicher Wohnverpflichtungen
Aktiv vom 22.08.2024 bis 05.01.2026
Wieder aktiv seit 26.01.2026
- Angegeben von: Sächsischer Flüchtlingsrat e. V. am 22.08.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Wohnverpflichtung gem. §§ 47, 53, 60 AsylG sowie §§ 12, 12a und 61 AufenthG. Die Unterbringung soll dezentral in Wohnungen oder wohnungsähnlicher Form erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Sichere Herkunftsstaaten sollen nicht durch Rechtverordnung bestimmt werden können. Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E soll nicht umgesetzt werden. § 62d AufenthG soll nicht ersatzlos gestrichen werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... a. Zu § 29a Abs. 1 AsylG-E In § 29a Abs. 1 Asylgesetz-E (AsylG-E) fehlt die Regelung,..., ... b. Zu § 29a Abs. 2 AsylG-E In § 29a Abs. 2 AsylG-E..., ...gestalten. Nach § 29a Abs. 3 AsylG bestimmt die Bundesregierung..., ...Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E ist ein verwaltungsprozessrechtliches..., ...Entscheidungsfrist in § 36 Abs. 3 S. 5 AsylG kaum in Einklang zu bringen..., ...Zustellungsfiktionen, z. B. aus § 10 AsylG, greifen oder eine Ersatzzustellung...
-
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 04.12.2024
- Beschreibung: Neuregelung/ Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform u.a. durch: Pilotprojekt nur für Fälle, die unter das Asylgrenzverfahren fallen – bei besonderen Aufnahmezentren für Verfahren der Sekundärmigration Aufenthaltsdauer begrenzen und Einzelfallprüfung gesetzlich vorsehen – von weiteren Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz absehen - mildere als freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Betracht ziehen und Alternativen zur Haft gesetzlich regeln - Freiwilliger Ausreise immer Vorrang einräumen und stets ermöglichen - Asylverfahren an der Grenze nur in den verpflichtend geregelten Fällen - gesetzliche Verankerung des Monitoring-Mechanismus vornehmen - Bestimmung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten nur unter Beteiligung des Bundestags und des Bundesrats
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) -
BR-Drs. 553/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) -
BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
-
BR-Drs. 552/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (12):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... AsylG-E sollen laut Gesetzentwurf..., ... Grenze Mit § 18a AsylG-E werden Regelungen mit..., ...können. e. Nr. 27 - § 26 AsylG-E Familienasyl § 26 AsylG..., ... Nach § 27 AsylG-E soll die Bundesregierung..., ...können. e. Nr. 27 - § 26 AsylG-E Familienasyl § 26 AsylG..., ... Nach § 27 AsylG-E soll die Bundesregierung..., ... - § 38 AsylG-E Antrag freiwillige Ausreise..., ... § 68 AsylG-E wird in dem Gesetzentwurf..., ...§ 69 AsylG-E regelt unter welchen..., ...47a AsylG-E Besondere Aufnahmeeinrichtung..., ... (§ 5 Absatz 5 AsylG). Angesichts der in § ..., ... § 12b AsylG-E sieht vor, dass das ..., ...17 AsylG-E sollen laut Gesetzentwurf..., ...Aufnahmeeinrichtung nach § 18 Absatz 1 AsylG oder § 19 Absatz 1 AsylG..., ... 31 - § 27 AsylG-E Sichere Drittstaaten Nach § 27 AsylG-E soll die Bundesregierung..., ... Nach § 29b AsylG-E soll die Bundesregierung..., ...§ 29b AsylG-E soll nun der Bundesregierung..., ... § 68 AsylG-E wird in dem Gesetzentwurf..., ...§ 69 Absatz 1 AsylG-E regelt unter welchen...
-
- Angegeben von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
- Beschreibung: Fachgespräch zu aktuellen Fragen betreffend Regelungsvorhaben, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen, insbesondere Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und weiterer asylrechtlicher Rechtssetzungsvorhaben in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, Auslegung von § 80 AsylG, weitere ausländerrechtliche Rechtssetzungsvorhaben in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, Bekenntnis nicht handlungsfähiger Ausländer gemäß § 104c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG sowie Aufnahmen aus dem Ausland gemäß den §§ 22 und 23 AufenthG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
- Beschreibung: Der Paritätische spricht sich gegen die im Entwurf angestrebten Änderungen des AsylbLG, AsylG und AufenthG aus. Diese stehen teils nicht im Einklang mit geltendem Verfassungs- und Europarecht, widersprechen teilweise europa- und völkerrechtlicher Systematik oder haben keinen unmittelbar erkennbaren Bezug zu sicherheitspolitischen Aspekten. Insbesondere der geplante Leistungsausschluss von sogenannten "Dublin-Fällen" wird aufgrund seiner Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit und Inkaufnahme der Verelendung von Geflüchteten vom Paritätischen entschieden abgelehnt.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
-
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG abgelehnt wurde und gegen..., ...S. 1 zweite Alternative AsylG erlassen wurde (sog. „..., ... nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG, bis zum 30.04.2024 ca..., ...laufen. 3. § 73 Abs. 1 AsylG-E Laut des Gesetzentwurfs..., ... § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AsylG normieren soll. Allerdings..., ... § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AsylG als Widerrufsgrund normiert..., ... § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AsylG gerade nicht die bloße..., ...Fleuß, 42. Ed. 1.7.2024, AsylG § 73 Rn. 37, beck-online..., ...Fleuß, 42. Ed. 1.7.2024, AsylG § 73 Rn. 41, beck-online..., ...Fleuß, 42. Ed. 1.7.2024, AsylG § 73 Rn. 16, beck-online...
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV appelliert an die Bundesregierung, Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Bundesregierung soll angesichts der zu erwartenden Dauer des zur Streichung von Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens unverzüglich Gebrauch von der Möglichkeit machen, gem. § 29a Abs. 2a AsylG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Ghana für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen, gem. § 29a Abs. 2a AsylG durch Rechtsverordnung..., ...2024 gem. § 29a Abs. 2a AsylG dem Deutschen Bundestag...