Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22)
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- Angegeben von: Bundesverband Gesundheits-IT am 28.10.2025
- Beschreibung: Soweit bekannt, wird eine vorfristige verpflichtende Lieferung der LBNR angestrebt, die im Grunddatensatz zu jedem Einsatz dokumentiert werden muss. Zum Vorhaben haben wir Erschwernisse identifiziert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksache 21/1511 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 21/1935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Pflege Drucksache 21/1511 vom 08.09.2025 Inhalt...
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- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 08.10.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass die Fraktionen CDU, CSU und SPD mit dem vorgelegten Änderungs-antrag Nr. 10 eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Weiterbildung der Fachpsychotherapeut*innen in Weiterbildungsambulanzen schaffen. Der Verhandlungsrahmen wird jedoch eng eingegrenzt. Wir schlagen daher Änderungen in § 120 Abs. 2 vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...DER PFLEGE (Drucksache 21/1511) BERLIN, DEN 08.10.2025...
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Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Aktiv vom 16.12.2025 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
- Beschreibung: Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der Pflege (BT-Drs. 21/1511) Sehr geehrte ..., ...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht es als erforderlich an, dass die Übertragung von Heilkunde an Pflegefachpersonen an nachvollziehbare und transparente Qualifikationsanforderungen gekoppelt wird. Ferner fordert die BÄK, dass ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Abgabe einer Stellungnahme zu den Rahmenverträgen hinausgehen. Beibehaltung der ärztlichen Kernkompetenzen bei selbständiger Erbringung erweiterter heilkundlicher Leistungen (§ 73 d SGB V neu). Die BÄK befürwortet den weiteren Ausbau von regionalen Netzwerken (§ 45d SGB XI neu). Dies sollte jedoch im Hinblick auf die lokalen Formen der Zusammenarbeit auch unter der Einbeziehung von Ärztinnen und Ärzten geschehen. Zusätzlich § 95 Art. 3 (19); § 291 Art. 3 (21); § 342 Art. 3 (35); § 347 Art. 3 (36) § 399 Art. 3 (45).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflege (BT-Drucksache: 21/1511) vom 08.09.2025 Berlin...
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Nachbesserungsbedarfe im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe und Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Die BAGFW fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht sowie Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege. Bei der Pflegeprozessteuerung werden Änderungen in § 37 SGB V gefordert sowie die Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Pflege Drucksache 21/1511 vom 08.09.2025 Inhalt...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Die Regelungen im BEEP zur wirtschaftlichen Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland reichen nicht aus. Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung. Die geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote. Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof: Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden. Es gibt keine Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Bundestags-Drucksache 21/1511, zu den Änderungsanträgen...
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Einsatz gegen eine Begrenzung des Veränderungswertes auf die Höhe des Orientierungswertes 2026
Aktiv vom 20.11.2025 bis 05.02.2026
- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.11.2025
- Beschreibung: Die BKG setzt sich gegen die geplanten Einsparungen im Krankenhausbereich ein, konkret gegen die Begrenzung des Veränderungswertes auf die Höhe des veröffentlichten Orientierungswert 2026 (sog. Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2641
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr. 1.6 - Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/583 - Priorität für Pflege - Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
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BT-Drs. 21/2641
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
- Beschreibung: Arbeitgeber sind als beitragsabführende Stelle verpflichtet, die Anzahl der Kinder ihrer Beschäftigten bei der Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags zu berücksichtigen. Beim eingeführten zentralen digitalen Verfahren werden aufgrund der unterschiedlichen Kinderbegriffe im Steuer- und Beitragsrecht nicht alle für die Ermittlung des Beitragssatzes relevanten Kinder im System erfasst und an die Arbeitgeber gemeldet. Die Erhebung, Prüfung, manuelle Erfassung und Pflege dieser sog. "Differenzkinder" führen in der Entgeltabrechnung der Unternehmen zu bürokratischen Belastungen. Daher sollte für die Erfassung eine bürokratiearme Lösung umgesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 17.12.2025
- Beschreibung: Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich die Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, warnt jedoch vor einer Absenkung der Versorgungsqualität aufgrund unzureichender Umsetzung oder Überlastung der Pflegefachpersonen. Ebenfalls begrüßt wird die Stärkung der kommunalen Verantwortung, jedoch fordert der VdK hier mehr Kompetenzen und Mittel für die Pflegeplanung und -steuerung sowie deren Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):