Regelungsvorhaben
Aufnahme professioneller Fahrzeugüberführungsunternehmen in den Kreis der Empfänger roter 06-Kennzeichen nach § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Angegeben von:
CONCILIUS AG (R002304)
am
30.09.2026
Beschreibung:
Für die gewerbliche Überführung noch nicht zugelassener oder abgemeldeter Fahrzeuge sind rote 06-Kennzeichen von zentraler Bedeutung. Nach § 41 FZV werden diese bislang insbesondere Herstellern, Händlern und Werkstätten zugeteilt. Professionelle Fahrzeugüberführungsunternehmen sind regelmäßig nicht erfasst und daher auf Einzelfallausnahmen bzw. regional unterschiedliche Entscheidungen der Zulassungsbehörden angewiesen. Zur Entbürokratisierung und Schaffung einer bundesweit einheitlichen Praxis sollten professionelle Fahrzeugüberführungsunternehmen ausdrücklich in den Kreis der berechtigten Empfänger roter 06-Kennzeichen aufgenommen werden.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.08.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.09.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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