Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2609300210 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme professioneller Fahrzeugüberführungsunternehmen in den Kreis der Empfänger roter 06-Kennzeichen nach § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Für die gewerbliche Überführung noch nicht zugelassener oder abgemeldeter Fahrzeuge sind rote 06-Kennzeichen von zentraler Bedeutung. Nach § 41 FZV werden diese bislang insbesondere Herstellern, Händlern und Werkstätten zugeteilt. Professionelle Fahrzeugüberführungsunternehmen sind regelmäßig nicht erfasst und daher auf Einzelfallausnahmen bzw. regional unterschiedliche Entscheidungen der Zulassungsbehörden angewiesen. Zur Entbürokratisierung und Schaffung einer bundesweit einheitlichen Praxis sollten professionelle Fahrzeugüberführungsunternehmen ausdrücklich in den Kreis der berechtigten Empfänger roter 06-Kennzeichen aufgenommen werden.

Bereitgestellt von:
CONCILIUS AG (R002304) am 30.09.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.08.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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