Regelungsvorhaben
Ausgewogenheit und Innovationsfreundlichkeit im Datenschutzrecht bzw. in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicherstellen
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Zur Gewährleistung eines ausgewogenen und innovationsfreundlichen Datenschutzrechts sollten aus Sicht des BDI der risikobasierte Ansatz gestärkt und bürokratische Pflichten reduziert werden. Ferner sollten Erlaubnistatbestände innovationsfreundlicher und rechtssicherer ausgestaltet bzw. ausgeweitet werden, Betroffenenrechte praktikabler umgesetzt und Anonymisierung rechtlich klar definiert werden. Zudem sollten Aufsichtsbehörden transparenter agieren, die Rolle des EDSA gestärkt und die EU-Kommission stärker in die Harmonisierung eingebunden werden.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
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SG2512190079 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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