Regelungsvorhaben
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Angegeben von:
BKK Dachverband e.V. (R002706)
am
01.08.2025
Beschreibung:
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
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Referentenentwurf:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.06.2025 1. Federführendes Ministerium: BMBFSFJ [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] (Vorgang)
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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SG2507310029 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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SG2510230011 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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