Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507310029 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz

Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).

Bereitgestellt von:
BKK Dachverband e.V. (R002706) am 01.08.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 07.07.2025 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.06.2025 1. Federführendes Ministerium: BMBFSFJ [alle SG hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu] (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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