Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz

Angegeben von:
BKK Dachverband e.V. (R002706) am 01.08.2025

Beschreibung:
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.06.2025 1. Federführendes Ministerium: BMBFSFJ [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507310029 (PDF - 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.07.2025 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern