Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510230011
(PDF - 11 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
Bereitgestellt von:
BKK Dachverband e.V. (R002706)
am
23.10.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.10.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Referentenentwurf:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.06.2025 1. Federführendes Ministerium: BMBFSFJ [alle SG hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu] (Vorgang)
- Pflegeversicherung [alle SG hierzu]