- Registernummer: R002429
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 27.05.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.04.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Askanischer Platz 410963 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302639440
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E-Mail-Adressen:
- info@bak.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25520.001 bis 530.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/252,47
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (12):
- Jörg Schumacher
- Gabriele Seitz
- Dr. Philip Steden
- Kathrin Urbanek
- Sebastian von Oppen
- Ruth Schagemann
- Dr. Tillman Prinz
- Dr. Volker Schnepel
- Andrea Gebhard
- Evelin Lux
- Dipl.-Ing. Wiebke Ahues
- Dipl.-Ing. Stephan Weber
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Gesamtzahl der Mitglieder:
16 Mitglieder am 05.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (28):
- Europaverband Architect´s Council of Europe (ACE)
- Internationalen Architekturverband UIA
- ECTP - European Council of spatial planners
- ECIA - European Council of interior architects
- IFLA - International federation of landscape architects
- ASAP - Akkreditierungsverbund für Studiengänge e.V.
- Bundesverband der Freien Berufe (BFB) e.V.
- Bundesverband deutscher Pressesprecher e.V.
- Berliner Pressesprecher e.V.
- BIM - Building information modeling (BIM Beirat - beendet)
- Building Smart e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V.
- Deutscher Baugerichtstag e.V.
- Deutschland Baut!
- DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
- DIN e.V. - Verein zur Förderung der Normung im Ber. Bauwesen (f. NABau)
- DV - Dt. Verband f. Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
- Europan e.V.
- European Forum for Architectural Policy (EFAP)
- Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.
- Forum Vergabe e. V.
- Institut für Sachverständigenwesen e. V. (IfS)
- Europäische Bewegung Deutschland EBD e.V.
- NaWoh - Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V.
- Rat für Baukultur im Deutschen Kulturrat e. V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
- Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d)
- Klimarunde BAU
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Interessen- und Vorhabenbereiche (24):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Außenwirtschaft; Hochschulbildung; EU-Binnenmarkt; Kultur; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Wohnen; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Architektur, Normung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. In Angelegenheiten, welche die Architektenschaft berühren, bringt sie die Auffassung des Berufsstandes gegenüber der Allgemeinheit sowie den zuständigen Institutionen auf Bundes-, europäischer sowie internationaler Ebene zur Geltung, pflegt Kontakte zu den Architektenverbänden und Organisationen im Bereich des Bauwesens und vertritt den Berufsstand auf Bundes-, europäischer und internationaler Ebene. Das Ziel ihrer Interessenvertretung ist, die gemeinsamen Belange der Architektenschaft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, auf europäischer und internationaler Ebene gemäß den Beschlüssen der Bundeskammerversammlung und des Vorstandes zur Geltung zu bringen. Zum Zweck der Interessenvertretung übt die BAK folgende Tätigkeiten aus: Die BAK nimmt regelmäßig Kontakt mit dem Deutschen Bundestag und mit der Bundesregierung auf. Die BAK tritt dafür an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung heran, korrespondiert mit ihnen und führt mit ihnen Gespräche. Die BAK führt zudem regelmäßig Veranstaltungen u. a. mit Fachdiskussionen zu berufspolitischen Themen oder zur Vernetzung ihrer Mitglieder mit der Politik durch und lädt dazu Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung ein. Die BAK adressiert im Deutschen Bundestag die Organe, Gremien, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die BAK adressiert die Bundesregierung sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter sowie Referatsleiterinnen und Referatsleiter Die BAK nimmt zu Regelungsvorhaben Stellung. Sie reicht die Stellungnahmen im Rahmen von Verbändeanhörungen bei den zuständigen Bundesministerien ein und veröffentlicht sie auf bak.de. Die BAK übermittelt ihre Stellungnahmen auch an Vertretungen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung. Die BAK informiert in Positionspapieren und Pressemitteilungen öffentlichkeitswirksam über ihre Haltung zu berufspolitischen Anliegen und sendet die Dokumente auch an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung.
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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure novellieren
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Beschreibung:
Die Fortschreibung und Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) muss zu guten Ergebnissen für alle Planerinnen und Planer führen. Der Novellierungsprozess ist so schnell wie möglich abzuschließen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.03.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberichtlinien reformieren und dabei auch Kriterien für eine EU-Präferenz einführen
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Beschreibung:
Zu einer EU-Präferenz ergeben sich Fragen zu Anwendungsbereich, konkreter Ausgestaltung und Herausforderungen bei der Praxisumsetzung. Das BMWE hat mit einem Fragebogen auch die BAK nach ihrer Einschätzung dazu gefragt. Die BAK hält die Einführung einer EU-Präferenz auf EU-Ebene grundsätzlich für zielführend und praktikabel
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich praxistauglich ausgestalten
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Beschreibung:
Die BAK bewertet die geplanten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 mit Blick auf den Gebäudebereich und formuliert Empfehlungen zur praxistauglichen Ausgestaltung ordnungsrechtlicher und förderpolitischer Instrumente. Im Fokus stehen insbesondere die Umsetzbarkeit für Planung und Baupraxis sowie die Verknüpfung von Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Baukultur.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
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Beschreibung:
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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SG2604230034 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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SG2604230035 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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SG2605200017 (PDF - 29 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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§ 50a EStG entbürokratisieren
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Beschreibung:
Die BAK ist Teil der Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (K3d). Der deutsche Sonderweg bei der Abzugsteuer ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Notwendig sind eine EU-weite Vereinheitlichung, vereinfachte Antrags-, Freistellungs- und schnellere Bearbeitungsverfahren. Am 22.4.2026 fand eine Anhörung im Bundestagsausschuss Kultur und Medien statt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.04.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
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Beschreibung:
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Vorschlägen an das BMWSB gesendet.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Datum des Referentenentwurfs: 01.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu];
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu];
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2605200020 (PDF - 22 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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SG2605200021 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Nationaler Gebäuderenovierungsplan soll stärker zur strategischen Steuerung der Transformation des Gebäudebestands beitragen
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Beschreibung:
Die BAK hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Bundesregierung zu dem Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans eine Stellungnahme eingereicht. Der Nationale Gebäuderenovierungsplan soll zur strategischen Steuerung der Transformation des Gebäudebestands beitragen durch belastbare Daten, nachvollziehbare Zielpfade, wirksame Maßnahmen und bessere Verzahnung von Bund, Ländern, Kommunen und Marktakteuren.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans Datum des Referentenentwurfs: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2605200023 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Nationale Umsetzung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie, insbesondere Lebenszyklus-THG-Bilanzierung und Rechen-/Nachweisregeln im Gebäudebereich
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Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, die nationale Umsetzung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie praxistauglich, planungssicher und klimaschutzwirksam auszugestalten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verankerung der Deklaration und schrittweisen Reduktion von Lebenszyklus-THG-Emissionen im Ordnungsrecht. Dafür braucht es klare, harmonisierte und bereits in der Planungsphase anwendbare Rechen- und Nachweisregeln sowie verlässliche Grundlagen für Planende, Bauherrinnen und Bauherren und den Vollzug.
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gebäudetyp-E zivilrechtlich flankieren und in der Baupraxis fördern
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Beschreibung:
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
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Referentenentwurf:
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.11.2025 1. Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu];
- Architektur, Normung
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
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Beschreibung:
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu];
- Architektur, Normung
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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SG2605270030 (PDF - 24 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.05.2026 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.05.2026 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
3.520.001 bis 3.530.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- Architektenkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Bayerische Architektenkammer, Körperschaft des Öffentlichen Rechts
- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24