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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren soll die Mitwirkungspflicht des Veranlassers wieder zu einer Vorerkundungspflicht des Veranlassers abgeändert werden, um damit die rechtliche Grundlage zu schaffen, den Auftraggeber bzw. Bauherrn (Veranlasser) im Vorfeld einer Beauftragung verpflichten zu können, sämtlich Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer übergeben zu müssen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
Zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen bezieht sich die Interessensvertretung ausschließlich auf Artikel 1 des Verordnungspaketes, die Gefahrstoffverordnung: Mit dieser neuen GefStoffV ist zu verhindern, dass Arbeitnehmer bei Eingriffen in den Baubestand ungeschützt Gefahrstoffen, insbesondere Asbest, ausgesetzt werden. Voraussetzung hierfür wäre eine zwingende Erkundung der zu bearbeitenden Bausubstanz im Vorfeld. Weiterhin wird mit der Vorerkundung und richtigen Separation und Deklaration anfallender Materialien aus dem Rückbau der Ressourcenkreislauf ohne Schadstoffanreicherung realisiert.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. am 04.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDE hält den 4. Referentenentwurf zur GefahrstoffVO für unzureichend und spricht sich gegen dessen Beschluss in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere ist die Veranlasserpflicht unzureichend ausgestaltet und es fehlt an einer eindeutigen Stichtagsregelung für die Asbestvermutung.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 09.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BRB hält den 4. Referentenentwurf zur GefahrstoffVO für unzureichend und spricht sich gegen dessen Beschluss in der aktuellen Fassung aus. Insbesondere ist die Veran-lasserpflicht unzureichend ausgestaltet und es fehlt an einer eindeutigen Stichtagsregelung für die Asbestvermutung.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand
Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Gefahrstoffverordnung
Das mit der geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgte Ziel eines verbesserten Schutzes gegen Asbest bei Arbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen wird von den öffentlichen Versicherern unterstützt. Allerdings sehen wir bei der praxisgerechten und zielführenden Umsetzung der geplanten Verordnungsänderung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch Verbesserungsbedarf. Wir fordern eine mindestens dreijährige Übergangsfrist für alle neuen asbestbezogenen Vorschriften analog zu der bereits vorgesehenen Übergangsfrist für die Sach- und Fachkunde. Diese Zeit muss von den entsprechenden Institutionen insbesondere von Seiten der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden, um die (Neu)Anerkennung von emissionsarmen Verfahren durchzuführen.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industrieverträgliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, praxistaugliche und Implementierung des bereits in der TRGS 910 verankerten Risikokonzeptes für krebserzeugende Gefahrstoffe auf Verordnungsebene, 1:1-Umsetzung von Anforderungen aus EU-Richtlinien, Begrenzung des zusätzlichen Bürokratieaufwands
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
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BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: