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Eine Stellungnahme/ein Gutachten (SG) zur Suche nach »"Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV)"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.

    • Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 338/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV...
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