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3 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV)"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (3)

    • Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Stellungnahme an BMEL zur Anpassung der TÄHAV an bestehendes europäisches Recht hinischtlich einiger Klarstellungen des Gewollten. Ausserdem Untertützung des des Anliegens, Erleichterungen bei den umfangreichen Regelungen zu den tierärztlichen Nachweisverpflichtungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der vom BMEL beabsichtigten Fortschreibung der Regelungen der TÄHAV zu Umwidmungsverboten und der Neuaufnahme des Umwidmungsverbots für colistinhaltige Tierarzneimittel wurde aus Gründen des Tierschutzes darum gebeten, die Regelungen zu überprüfen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 338/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV...
  • Zusätzlich gefunden in:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV...
    • Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.05.2024
    • Beschreibung: § 10, Abgabe kleiner Mengen zwischen tierärztlichen Hausapotheken: Die Bundestierärztekammer begrüßt, dass von der nach Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/6 möglichen Abgabe kleiner Mengen von Tierarzneimitteln ohne Großhandelsvertriebserlaubnis, im Referentenentwurf zur TÄHAV Gebrauch gemacht werden soll. Des Weiteren wäre diese Flexibilität auch für Veterinärbehörden wünschenswert, die Tierarzneimittel für den Fall des Ausbruchs von hochkontagiösen Tierseuchen vorrätig halten und im Fall des Nicht-Ausbruchs diese nach Ablauf des Verfallsdatums regelmäßig vernichten und entsorgen müssen. Daher sollten die Regelungen die Abgabe an Veterinärbehörden gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 3 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) einschließen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 338/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung - TÄHAV...
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