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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (6)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ...Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ...Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ...Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“..., ...Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ...
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