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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften "« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (6)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DB InfraGO setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung der Regelungsvorhaben aus der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene, die stärkere Verankerung von Pünktlichkeits- und Qualitätszielen bei der Kapazitätsvergabe, die Weiterentwicklung der Trassen- und Stationspreisregulierung im ERegG, die Beibehaltung bisheriger vergaberechtlicher Bestimmungen bei reinen Eigenmittelmaßnahmen, die gesetzliche Verankerung des Infraplans und gegen die Einführung von Karenzzeiten bei Personalwechseln ein.

    • Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die Versorgung der Bahnreisenden und Mitarbeitenden mit Mobilfunkdiensten als Belang in der Neuregulierung des EIsenbahnrechts zu verankern. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung sowie der Ermöglichung der Mitnutzung von Infrastruktur zu marktüblichen Konditionen; Verpflichtung zur gemeinsamen Planung, Integration von neuen Mobilfunkstandards und neue Befugnisse der BNetzA in diesem Bereich.

    • Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird das Ziel verfolgt, dass der Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften überarbeitet wird. So ist zu befürchten, dass durch Kompetenzerweiterungen beim Eisenbahn-Bundesamt und bei der Bundesnetzagentur sowie durch die angedachte Einrichtung zusätzlicher Netzbeiräte ein erheblicher personeller, verwaltungstechnischer und finanzieller Mehraufwand für die Branche die Folge ist, wenn der Gesetzentwurf unverändert bleibt. Nicht nachvollziehbar ist darüber hinaus, dass sog. „anerkannte Regeln der Technik“ pauschal gesetzlich festgeschrieben sollen. Auch die Neuregelungen für die Gewährung von Fördermitteln müssen nachgebessert werden. Offene Fragen gibt es schließlich auch bei der angedachten „200-Meter-Schutzzone“ beidseits der Schienenwege.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 24.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung möchte die vorgesehenen Regelung zur Finanzierung passiver Mobilfunkinfrastruktur entlang der Schienenwege optimieren, damit sie praxistauglich wird und das Ziel erreicht, die Mobilfunkversorgung von Bahnreisenden zu verbessern und Synergien zwischen dem Aufbau des Future Railway Mobile Communication System (FRMCS) und öffentlichen Mobilfunknetzen zu erschließen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DB setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung der Regelungsvorhaben aus der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene, die stärkere Verankerung von Pünktlichkeits- und Qualitätszielen bei der Kapazitätsvergabe, die Weiterentwicklung der Trassen- und Stationspreisregulierung im ERegG, die Beibehaltung bisheriger vergaberechtlicher Bestimmungen bei reinen Eigenmittelmaßnahmen, die gesetzliche Verankerung des Infraplans und gegen die Einführung von Karenzzeiten bei Personalwechseln ein.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
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