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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG)"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschäftigten, die für den Betrieb der Luftrettung und die Aufrechterhaltung der luftgestützten Notfall-, Intensivtransport- und der Zivil- und Katastrophenhilfe erforderlich sind, müssen bereits in Friedenszeiten verbindlich als unabkömmlich eingestuft werden. Grundsätzlich appellieren wir an den Gesetzgeber, am bewährten Modell der sog. „doppelten Freiwilligkeit“ festzuhalten und Reservistinnen und Reservisten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zu Reservedienstleistungen heranzuziehen.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 07.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve Reservestärkungsgesetz – ResStG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz ResStG) vom 21. Mai 2026
Mit diesem Gesetz wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, den verlässlichen Einsatz der Reserve zu ermöglichen und damit den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen (vgl. § 1 Abs. 7 ArbPlSchG-E) bei Reservedienstleistungen, die zeitlich von längerer Dauer sind, sind nicht ausreichend und müssen nachgebessert werden. Der Grundsatz, Reservedienstleistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers durchzuführen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht der Arbeitgeber vor Erlass eines Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten künftig umfassend in die Entscheidungsprozesse und das Verfahren der Unabkömmlichstellung (vgl. § 11 ResG-E) eingebunden werden. Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten sollte stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: