Stellungnahmen/Gutachten

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4 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"DRiG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (4)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung von § 5d Abs. 5 S. 1 DRiG dahingehend, dass die staatliche..., ... kann. § 5d Abs. 5 S. 4 DRiG betreffend eine Wiederholung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      iel ist, dass bei jeder Wahl für jedes Bundesgericht je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen und durchschnittlich auch zu 50 Prozent gewählt werden. Um dieses Ziel endlich zu erreichen, ist eine Reform der Wahl der Bundesrichter*innen unabdingbar. Das Gebot aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, verpflichtet hierzu. Denn das derzeitige Wahlverfahren, insbesondere dessen fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge, stellt eine strukturelle Benachteiligung von Frauen dar. Der djb fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Reform noch in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Deutschen Richtergesetzes (DRiG) vorgesehenen Beteiligung..., ...Regelungen der §§ 48a ff. DRiG zur Teilzeitbeschäftigung..., ... insbesondere für § 48c DRiG, der eine Teilzeitbeschäftigung..., ...Gründe i.S.d. § 48a Abs. 1 DRiG nicht vorliegen, nur bei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...juristischen Qualifikationen im DRiG ist ein Tätigwerden des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und die sonstigen in § 9 DRiG abschließend normierten..., ...schleswig-holsteinischen LRiG (und § 46 DRiG auf Bundesebene) auch für..., ..., 2008, 61. [72] § 9 DRiG fordert neben der deutschen...
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