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9 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PFAV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (9)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einordnung von Kreditfonds ist misslungen. Weiterhin gibt es keine eigene Quote für Infrastruktur. Die Beteiligungsquoten und Regelungen zum Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen müssen modifiziert werden. Der Zugang zu Nicht-EU-Fonds ist nur sehr bedingt möglich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fassung der AnlV bzw. der PFAV sind Anteile an solchen..., ... 1 Nr. 14 Bs. c) AnlV / PFAV nur Anteile an inländischen..., ...Anpassung der AnlV / der PFAV ist somit erforderlich...., ...Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV). Dies erscheint auf den..., ...nach § 17 Abs. 1 Nr. 17 PFAV) auf ein vorsichtiges Maß..., ...beschränken (§ 18 Abs. 1 Satz 2 PFAV). Im Hinblick auf die Zielsetzung..., ...korrespondierend in § 17 PFAV die vorgenannten Änderungsvorschläge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Investition von Investmentfonds in EEG-Anlagen und Infrastruktur
Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fassung der AnlV bzw. der PFAV sind Anteile an solchen..., .... 1 Nr. 4 Bs. c) AnlV / PFAV nur Anteile an inländischen..., ...Anpassung der Anlv / der PFAV ist somit erforderlich....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Wertpapieraufsicht innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen öffentlichen Konsultationsprozess angestoßen, in dem Stakeholder ihre Ansichten zu dem Entwurf eines Merkblatts zum Umfang der aufsichtsrechtlich zulässigen Einflussnahme von Anlegern in Investmentvermögen Stellung nehmen können.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Anleger / VAG und AnlV/PFAV andererseits angemessen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übermittlung eines Maßnahmenpakets mit Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der betrieblichen Altersversorgung. Gegenstand sind insbesondere die Vereinfachung steuerlicher Verfahren, u.a. Kapitalertragsteuer, Förder- und Dotierungsgrenzen, die Beseitigung rechtlicher Unklarheiten, die Vereinheitlichung und Aktualisierung von Grenzwerten sowie die Reduzierung von Melde-, Berichts- und Prüfpflichten.Weitere Schwerpunkte betreffen die Förderung digitaler Verfahren, insbesondere Ersatz der Schriftform durch Textform, verbesserter Datenaustausch, Nutzung digitaler Informationssysteme, sowie Effizienzsteigerungen im aufsichtsrechtlichen Kontext. Ziel ist die Reduzierung administrativer Belastungen, die Erhöhung der Rechtssicherheit und die Stärkung der Verbreitung der bAV.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (16):
- EStG [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- KStDV 1977 [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- BetrAVG [alle SG hierzu]
- NachwG [alle SG hierzu]
- SvEV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- VersAusglG [alle SG hierzu]
- HGB [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- BEEG [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SGB 10 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestehenden Regelung In § 25 PFAV sind die Solvabilitätskapitalanforderungen..., ...Pensionsfonds auf § 25 Abs. 1 Nr. 3 PFAV zu begrenzen. aba-Vorschläge..., ...Unterlagen zum Jahresabschluss (PFAV, BerVersV) - Begleitschreiben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dieser Ansatz muss beibehalten werden, damit die Mitgliedstaaten und die nationalen Aufsichtsbehörden bei der aufsichtlichen Regulierung dem in der bAV wichtigen nationalen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht Rechnung tragen können. Wir lehnen daher den Vorschlag der EU-Kommission ab, für EbAV über delegierte Rechtsakte und EIOPA-Leitlinien (Level-II- und III-Regulierungen) eine EU-Vollharmonisierung einzuführen. Diese nimmt den Mitgliedstaaten und nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, die Vielfalt der EbAV und Altersversorgungssystemen angemessen zu regulieren. Ferner halten wir es nicht für angemessen, betriebliche Altersversorgungssysteme, v.a. wenn sie durch Sozialpartner und/oder Trägerunternehmen kollektiv ausgestaltet sind, wie individuelle Finanzprodukte zu regulieren.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 26.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 29. November bis 12. Dezember 2025)
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BT-Drs. 21/3694
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 26.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (12):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die zielgerichtete Fortentwicklung und Verbreitung der weiterhin grundsätzlich freiwilligen betrieblichen Altersversorgung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. am 05.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BetrAVG [alle SG hierzu]
- EStG [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- PFAV [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- VVGEG [alle SG hierzu]
- HZvG 2002 [alle SG hierzu]
- SGB 4 [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- SvEV [alle SG hierzu]
- SGB 6 [alle SG hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle SG hierzu]
- SGB 10/Kap3 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: