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8 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (8)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Gesetzes ist es, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen sowie die öffentliche Beschaffung wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ auszurichten. Auftraggeber und Auftragnehmer sollen so entlastet werden und Unternehmen sich wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 07.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 02.01.2025
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Adressatenkreis:
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16.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 06.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 06.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 06.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schuldenbremsenreform zur Sicherstellung von Finanzmitteln für Klimaschutz
Wir setzen uns für die Schaffung ausreichender Finanzmittel zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein. Eine Reform der Schuldenbremse ist unerlässlich, um Investitionen in Klimaschutz, nachhaltige Infrastruktur und soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Ziel ist es, Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes so anzupassen, dass insbesondere die Finanzierung klimarelevanter Projekte planbar und nachhaltig gesichert ist. Dies umfasst auch die Einführung klarer Ausnahmetatbestände, wie die Einstufung der Klimakrise als Naturkatastrophe, und die Erweiterung des Investitionsbegriffs, um ökologische und soziale Fortschritte zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 09.01.2025
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Adressatenkreis:
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16.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es die Transformation des Vergaberecht und auch der Vergabepraxis so zu beeinflussen, dass sie den Aufbau und die Erhaltung der notwendigen sozialen Infrastruktur in Deutschland nicht behindert. Insbesondere indem es ermöglicht wird, das in diesem Bereich vorhandene Knowhow, das Erfahrungswissen und das Innovationspotential, dass hierfür dienlich ist, im Rahmen von Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 12.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (sog. Vergabebeschleunigungsgesetz)
Das Handwerk erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber zu reduzieren. Sehr zu begrüßen ist das Bekenntnis der Bundesregierung zum grundsätzlichen Erhalt des Primats der Fach- und Teillosvergabe. Die befristete und konditionierte Ausnahme vom Losgrundsatz für großvolumige Beschaffungsvorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, ist im Falle besonderer Dringlichkeit bestimmter Investitionen und des begrenzten Zeitrahmens zur Verausgabung des Sondervermögens nachvollziehbar. Weitergehende Aufweichungen des Losgrundsatzes sind kategorisch abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben: