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5 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze "« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (5)
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Zu Regelungsvorhaben:
SGB VI Anpassungsgesetz (BMAS)
Mit dem Referentenentwurf soll zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beigetragen und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden. Zudem soll ein individuelles, personzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für Leistungen zur beruflichen Teilhabe bei der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Aus der DVfR wird ausschließlich zum Fallmanagement Stellung genommen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze..., ...Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze...
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
SGB VI Anpassungsgesetz (BMAS)
Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen, umgesetzt werden. Des Weiteren wird der Rehabilitationsprozess (Einführung Fallmanagement) verbessert sowie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) verstetigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. am 22.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI Anpassungsgesetz
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Den Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden erneut Meldepflichten auferlegt. Der GDV bedauert dies. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die private Wirtschaft passt nicht zum Ziel des Bürokratieabbaus, insbesondere zum Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu entbürokratisieren. Zudem sind die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung der Meldepflichten zu kurz.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung der Interessen der Versorgungswerke bei den Änderung durch das SGB VI-Anpassungsgesetz
Sicherstellung, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene einmalige Rücknahme einer Befreiung nach § 6 Abs. 1b Satz 1 SGB VI einer sich anschließenden Befreiung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht entgegensteht.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sozialleistungen für wohnungslose Menschen am Aufenthaltsort sichern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen weiterhin an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, wie es bislang in § 47 SGB I vorgesehen ist. Die BAG W spricht sich daher gegen eine Änderung dieser Regelung aus, da der Zugang zu existenzsichernden Leistungen für wohnungslose Menschen nur so verlässlich gewährleistet werden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 18.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze...
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Zu Regelungsvorhaben: