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155 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GEIG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (155)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 14.07.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) nun konsequent angeht..., ...Entwurf in § 10 Abs. 4 des GEIG-Entwurfs nationale Spielräume..., ...Mio. Stellplätze durchs GEIG erreicht. Für über 5,5 ..., ... verfügen nur 27 % über GEIG-relevante Stellplätze. ..., ... vorliegende Reform des GEIG ist ein notwendiger Schritt..., ...gesetzliche Vorgaben im GEIG/GModG wird der Umstieg ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Bestandsgebäuden im GEIG einführen (2027: 15 %,..., ...bestehenden Nichtwohngebäuden im GEIG verbessern (2030: 15 % ..., ...Arbeitsplatz durch eine Reform des GEIG über die EPBD hinaus sicherstellen..., ...Vorverkabelung sowohl im GEIG als auch in der novellierten..., ...Handlungsempfehlungen zur Reform des GEIG: Wohngebäude Nichtwohngebäude..., ...Ladepunkte: Änderung des GEIG (bis spätestens Mai 2026..., ...entwickeln: Vorgaben im GEIG zur Nachrüstung bestehender...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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07.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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30.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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31.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat die Vorgängerregierung..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD kommt es auf Seiten..., ...eine zügige Novelle des GEIG adressiert und behoben ..., ... Umsetzungszeitraum des GEIG mit der EPBD synchronisieren..., ...aktuell gültige Fassung des GEIG eine Umsetzungspflicht ..., ...Nichteinhaltung nach dem GEIG sanktioniert werden, wodurch..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Tabelle: Gegenüberstellung GEIG und EPBD hinsichtlich des..., ... von Ladeinfrastruktur GEIG EPBD Neubau ab 6 Stellplätzen..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde der rechtliche Rahmen..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD sowie der abweichenden..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG: Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde der rechtliche Rahmen..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG no- velliert werden, um..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD sowie der abweichenden..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG: Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationale Gesetzgebung (GEIG)
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) Stellung zu nehmen. ..., ...Umsetzbarkeit - - Das GEIG schafft klare Rechtsfolgen..., ...Umsetzungspflichten das GEIG schnellstmöglich in Kraft..., ...wirtschaftlicher Zumutbarkeit - Das GEIG verankert explizit Ausnahmen..., ...Gewerbeimmobilien verhindert das GEIG Überregulierung und wahrt..., ...anderen Seite ignorieren die GEIG-Pflichten regional stark...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudeelektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) (V 2) Die novellierte..., ...Gebäudeelektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) im Bereich der öffentlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nationalen Umsetzung ins GEIG zu wählen. Diesen Ansatz..., ...darauf hingewiesen, dass das GEIG in seiner jetzigen Fassung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes („GEIG“) erfolgen. Artikel 14..., ...möglich eins-zu-eins in das GEIG überführt werden. Soweit..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) vom 18. März 2021 (BGBl..., ... Die Vorschrift des § 2 GEIG wird um die zur Umsetzung..., ...Nummer 3 (Neufassung des § 7 GEIG) Mit dem neu gefassten..., ... 4 (Neufassung des § 10 GEIG) Die neu gefasste Vorschrift..., ...Anfügung der §§ 14 und 14a GEIG. Zu Nummer 6 (Neufassung des § 14 GEIG) Absatz 1 dient der Umsetzung..., ... 7 (Einfügung von § 14a GEIG) Zu Absatz 1 Das Erfüllungssurrogat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 12.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...UNITI zu geplanten Änderung GEIG im Rahmen des GModG Der..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). ➢ Die Pflicht zur Errichtung..., ...dabei strenger geregelt: GEIG bislang Geplante Änderung GEIG § 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude..., ...geänderte § 14 Absatz 3 GEIG-E sieht vor, dass diese..., ...So sollte in § 14 Abs. 3 GEIG-E folgender Satz zwei hinzugefügt..., ...nicht entgegenstehen.“ Im GEIG-E ist eine solche Einschränkung..., ...(siehe neuer § 4 Satz 4 GEIG-E). Diese Einschränkung..., ...Ausnahmeregelung in § 14 Abs. 3 GEIG-E: Die durch die Gesetzesänderung..., ...Absatz 3 und § 10 Abs. 4 GEIG-E) – gerade für Handelsunternehmen..., ...Ausnahmetatbestände in das GEIG bestehen Bedenken hinsichtlich..., ...des Nichtwohngebäudes im GEIG ausgenommen werden sollten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung der EPBD müsste das GEIG entsprechend zeitnah novelliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpflichtung von Mineralölgesellschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Härtefallregelung des § 14c GEIG-E ........................, ...2024; im Folgenden auch „GEIG-E“)4 . Der GEIG-E sieht..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor. Während das GEIG ..., ...nach der Begründung des GEIG-E folgende Zielsetzung:..., ...1. 4 S. oben Fn. 2. 5 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 4 (Art..., ...des Gesetzentwurfs). 6 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 1 f...., ...wird. […]“ § 14a Abs. 2 GEIG-E wiederum konkretisiert..., ...und dies bei einer kon7 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9 f. 8 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9. 9 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 14. ..., ... So auch hier: Mit dem GEIG-E legt der Gesetzgeber ..., ... 12 Abs. 1 Rn. 174. 32 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 19. ..., ... Abs. 3 GEIG-E vorgesehenen Flexibilitätsregelungen..., ... des § 14c GEIG-E führt zu keiner anderen..., ...nach § 14a Abs. 1 S. 1 GEIG-E geschuldeten Pflicht...., ...53 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22, ..., ...§§ 14a Abs. 1 S. 1, 14b GEIG-E vorgesehenen Inhalts..., ...74061929-1 28/32 GEIG-E an.60 Nach dieser ist..., ...61 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22. ..., ... erfüllen und nach dem GEIG-E zur Errichtung neuer ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG
Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Beschreibungen der Aufträge
...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Art. 14 der EPBD in das GEIG werben wir für eine flexible...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 28.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ladeinfrastruktur – Änderung des GEIG Stand: Mai 2026 ..., ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 22.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Änderung des GEIG für den bedarfsorientierten Ausbau von LIS
Ziel der Gesetzesänderung ist die Ausstattung eines bedeutenden Anteils öffentlicher Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur, um einen Beitrag zum bedarfs- und flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu leisten und das Vertrauen in die Elektromobilität zu steigern. Dies begrüßt der ADAC, verweist aber darauf, dass der Ausbau von LIS darüber hinaus bedarfsorientiert stattfinden und an den Bedürfnissen der Verbraucher orientiert werden sollte. Der Ausbau der LIS im ländlichen Raum, in kleineren Kommunen, in Mehrfamilienhäusern etc. sollte stärker im Fokus stehen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 27.6.2024 Der ADAC e.V..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 2/3 27.6.2024 Markteingriff..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 3/3 27.6.2024 Kommunen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
19.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EPBD, GModG und GEIG-Novellierung
Die EPBD-Richtlinie muss 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und sieht vor, dass 20 % aller Stellplätze mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sein müssen. Sie soll das bislang geltende GEIG-Gesetz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes ergänzen bzw. ablösen. Das GEIG schreibt vor, dass in bestehenden „Nichtwohngebäuden“ – somit auch in Parkhäusern und Tiefgaragen – mit mehr als 20 Stellplätzen jeder zehnte SP einen Ladepunkt anbieten muss. Da die GEIG-Novelle im Rahmen des GeModG diese Regelung auch weiterhin vorsieht, möchte der Bundesverband Parken e.V. darauf hinwirken, dass in der GEIG-Novelle eine Kappungsgrenze ab möglichst 100 SP oder zumindest ab 500 SP eingefügt wird. Ein Überangebot an ungenutzten E-Ladepunkten in Parkobjekten soll so vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Parken e.V. am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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19.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes GEIG übermitteln. Gleichzeitig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Wärmewende ohne neue Energieabhängigkeiten und Bürokratie
Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetzes (GEIG) setzt die Vorgaben des..., ... 3 – Änderungen des § 5 GEIG Artikel 7 Nr. 3 des Referentenentwurfs ändert § 5 GEIG. Dabei wird vorgesehen,..., ...entsprechend der EPBD im GEIG verankert werden. Zu ..., ...8 – Änderungen des § 10 GEIG Artikel 7 Nr. 8 des Referentenentwurfs..., ...ändert den bestehenden § 10 GEIG zu bestehenden Nichtwohngebäuden..., ...bereits im aktuellen § 10 GEIG, die es nun dringend zu..., ...10 – Änderungen des § 15 GEIG Artikel 7 Nr. 10 des ..., ...Bußgeldvorschriften des § 15 GEIG. Während Stellplätze ..., ...gemeinsam in § 10 Abs. 1 GEIG geregelt waren, differenziert..., ...nunmehr zwischen § 10 Abs. 1 GEIG-E und § 10 Abs. 2 GEIG-E..., ... Der neue § 10 Abs. 2 GEIG-E wird in der Aufzählung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tankstellen müssen Ladeinfrastruktur bereitstellen - wir halten dies für übermäßige Bürokratie
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) - Tankstellen Der ZDK...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
Der VKU setzt sich daher für umfassende Technologieoffenheit für Wasserstoff, die Einbeziehung von KWK-Technologien in Hybridheizungen und die ersatzlose Streichung der Biomasse-Deckelung ein, um Flexibilität und Effizienz in der Wärmewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zudem sollte § 10 Abs. 4 GEIG-E für große öffentlich ..., ...Konstellationen in § 14 GEIG-E sind zu begrüßen, greifen..., ...Leitungsinfrastruktur in § 6 GEIG-E durch klarstellende Hinweise..., ...Vorgaben nach §§ 7, 9 und 10 GEIG-E geprüft werden. Begründung..., ...ist dabei, dass über § 5 GEIG-E auch Anforderungen an..., ...bleibt jedoch, dass § 6 GEIG zugleich mindestens einen..., ...die Pflichten nach § 10 GEIG-E angerechnet werden, soweit..., ...Standorte, die die bisherigen GEIG-Vorgaben bereits erfüllen..., ... zugleich die Ziele des GEIG wirksam erreicht werden..., ...Pflichten nach § 10 Abs. 2 GEIG. Der Wortlaut „… ab dem..., ...2,2 kW pro Stellplatz im GEIG geht über die Systematik..., ... Hintergrund sollte das GEIG an die AFIR angelehnt ...
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Zu Regelungsvorhaben: