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125 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEIG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (125)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von Bestandsgebäuden im GEIG einführen (2027: 15 %,..., ...bestehenden Nichtwohngebäuden im GEIG verbessern (2030: 15 % ..., ...Arbeitsplatz durch eine Reform des GEIG über die EPBD hinaus sicherstellen..., ...Vorverkabelung sowohl im GEIG als auch in der novellierten..., ...Handlungsempfehlungen zur Reform des GEIG: Wohngebäude Nichtwohngebäude..., ...Ladepunkte: Änderung des GEIG (bis spätestens Mai 2026..., ...entwickeln: Vorgaben im GEIG zur Nachrüstung bestehender...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde der rechtliche Rahmen..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD sowie der abweichenden..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG: Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat die Vorgängerregierung..., ...Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) muss das GEIG novelliert werden, um die..., ...rechtlichen Wirkung von GEIG und EPBD kommt es auf Seiten..., ...eine zügige Novelle des GEIG adressiert und behoben ..., ... Umsetzungszeitraum des GEIG mit der EPBD synchronisieren..., ...aktuell gültige Fassung des GEIG eine Umsetzungspflicht ..., ...Nichteinhaltung nach dem GEIG sanktioniert werden, wodurch..., ...zur aktuellen Fassung des GEIG weniger Möglichkeit, den..., ...Tabelle: Gegenüberstellung GEIG und EPBD hinsichtlich des..., ... von Ladeinfrastruktur GEIG EPBD Neubau ab 6 Stellplätzen..., ...Erfüllung über Portfolio analog GEIG Die Verpflichtung zur ..., ... nach aktuell geltendem GEIG sowohl zentral an einem..., ...getragen (§ 10 Abs. 2 S. 1 GEIG). Diese Regelung sollte..., ...Ausnahmeregelung des § 14 Abs. 1 GEIG im Zuge der Umsetzung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) Stellung zu nehmen. ..., ...Umsetzbarkeit - - Das GEIG schafft klare Rechtsfolgen..., ...Umsetzungspflichten das GEIG schnellstmöglich in Kraft..., ...wirtschaftlicher Zumutbarkeit - Das GEIG verankert explizit Ausnahmen..., ...Gewerbeimmobilien verhindert das GEIG Überregulierung und wahrt..., ...anderen Seite ignorieren die GEIG-Pflichten regional stark...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nationalen Umsetzung ins GEIG zu wählen. Diesen Ansatz..., ...darauf hingewiesen, dass das GEIG in seiner jetzigen Fassung...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes („GEIG“) erfolgen. Artikel 14..., ...möglich eins-zu-eins in das GEIG überführt werden. Soweit..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) vom 18. März 2021 (BGBl..., ... Die Vorschrift des § 2 GEIG wird um die zur Umsetzung..., ...Nummer 3 (Neufassung des § 7 GEIG) Mit dem neu gefassten..., ... 4 (Neufassung des § 10 GEIG) Die neu gefasste Vorschrift..., ...Anfügung der §§ 14 und 14a GEIG. Zu Nummer 6 (Neufassung des § 14 GEIG) Absatz 1 dient der Umsetzung..., ... 7 (Einfügung von § 14a GEIG) Zu Absatz 1 Das Erfüllungssurrogat...
    • Beschreibungen der Aufträge
      ...Gebäudeeffizienzgesetzes ins GEIG) sowie Bauen und Stadtentwicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Umsetzung der EPBD müsste das GEIG entsprechend zeitnah novelliert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 28.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ladeinfrastruktur – Änderung des GEIG Stand: Mai 2026 ..., ...Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Härtefallregelung des § 14c GEIG-E ........................, ...2024; im Folgenden auch „GEIG-E“)4 . Der GEIG-E sieht..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) vor. Während das GEIG ..., ...nach der Begründung des GEIG-E folgende Zielsetzung:..., ...1. 4 S. oben Fn. 2. 5 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 4 (Art..., ...des Gesetzentwurfs). 6 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 1 f...., ...wird. […]“ § 14a Abs. 2 GEIG-E wiederum konkretisiert..., ...und dies bei einer kon7 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9 f. 8 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 9. 9 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 14. ..., ... So auch hier: Mit dem GEIG-E legt der Gesetzgeber ..., ... 12 Abs. 1 Rn. 174. 32 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 19. ..., ... Abs. 3 GEIG-E vorgesehenen Flexibilitätsregelungen..., ... des § 14c GEIG-E führt zu keiner anderen..., ...nach § 14a Abs. 1 S. 1 GEIG-E geschuldeten Pflicht...., ...53 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22, ..., ...§§ 14a Abs. 1 S. 1, 14b GEIG-E vorgesehenen Inhalts..., ...74061929-1 28/32 GEIG-E an.60 Nach dieser ist..., ...61 GEIG-E (oben Fn. 2), S. 22. ..., ... erfüllen und nach dem GEIG-E zur Errichtung neuer ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 22.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) der gesetzgeberische Spielraum..., ...Anzahl der Ladepunkte im GEIG normieren. • Die in § 10 Absatz 4 GEIG-E verankerte Möglichkeit..., ...Nichtwohngebäuden (2,2 kW) (§ 7 GEIG-E) und bestehenden Nichtwohngebäuden (1,1 kW) (§ 10 GEIG-E) mit Blick auf Netzkapazitäten..., ...beibehalten. • In § 10 Abs. 3 GEIG-E die Bündelung von Ladepunkten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 27.6.2024 Der ADAC e.V..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 2/3 27.6.2024 Markteingriff..., ...Stellungnahme zur Novelle des GEIG 3/3 27.6.2024 Kommunen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die Elektromobilität (GEIG) muss daher genutzt werden..., ...als maßgebliche Größe im GEIG normiert. 2. In der EPBD..., ...mehrere Standorte hinweg im GEIG gewährleisten, um den Bedarf..., ...für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. 2. Verkehre...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) - Tankstellen Der ZDK...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) Nur per E-Mail: ref-g23..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) danken wir. Die äußerst..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) soll eine gesetzliche ..., ...die geplante Änderung des GEIG nicht fortzuführen. ..., ... gibt. Die Änderung des GEIG ist damit obsolet. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angelegt ist, sollten ..., ...Gesetzgeber hat im Paragraf 12 GEIG mit Blick auf die Beplanung..., ...der Quartiersansatz des GEIG lässt es zu, dass bei diesen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) angelegt ist, sollten ..., ...Gesetzgeber hat im Paragraf 12 GEIG mit Blick auf die Beplanung..., ...der Quartiersansatz des GEIG lässt es zu, dass bei diesen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorgaben im Rahmen des GEIG bis April 2026, die über..., ...Umsetzung der EPBD in das GEIG Die geplante Umsetzung..., ...Artikel 14 der EPBD in das GEIG bleibt hinter dem tatsächlichen..., ...Bundesregierung muss im Rahmen der GEIG-Novelle über die EU-Min...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) begonnen. Der Entwurf ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZVEI unterstützt das Ziel der EU-Kommission, den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren und begrüßt die Maßnahmen der EU-Renovierungswelle zur Erhöhung der Renovierungsraten und -tiefe. Mit Blick auf die EPBD-Neufassung 2024 setzen wir uns für eine zügige und umfassende Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ein. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf den Ausbau erneuerbarer Energien und Ladeinfrastruktur, die flächendeckende Implementierung von Energiemanagementsystemen und steuerbaren Verbrauchseinheiten sowie die Nutzung effizienter Technologien. Angesichts des Ziels der Bundesregierung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, halten wir eine ambitionierte nationale Umsetzung der EPBD für angemessen.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.10.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ladepunkten bei Bürogebäuden im GEIG ergänzen (Art. 14). • ..., ...hauptsächlich für das GEG, EEG und GEIG. 2 • Hemmnisse für ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG) verwerfen Eine einseitige..., ...Rahmenbedingungen (bspw. AFIR, GEIG und LSV) haben für diesen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Umsetzung des aktuell geltenden GEIG (1.1.2025) verlängert wird..., ...bündeln bzw. zu kumulieren (GEIG 2021 § 10 Abs. 2). Auf ..., ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) normiert werden. Auf diese...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz, GEIG) Bußgelder, wenn sie die..., ...verschiedenen Bereichen (z.B. GEIG) Bußgelder zu entrichten...
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