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42 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FKAustG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (42)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 15.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz (FKAustG), Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz (FKAustG), Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 15.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
- Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
- Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.05.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
- Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 04.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAC8-Umsetzungsgesetz - Keine Ausweitung des Datensatzes
Kritisch gesehen wird die vorgesehene Ausweitung des Datensatzes bei den Mitteilungspflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäß Artikel 4 Nr. 1 um alle sonstigen Informationen, die den zuständigen Behörden bei der Beurteilung eines Steuerrisikos helfen könnten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
DAC8-Umsetzungsgesetz - Keine Ausweitung des Datensatzes
Kritisch gesehen wird die vorgesehene Ausweitung des Datensatzes bei den Mitteilungspflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäß Artikel 4 Nr. 1 um alle sonstigen Informationen, die den zuständigen Behörden bei der Beurteilung eines Steuerrisikos helfen könnten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 22.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026.
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben: