Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

8 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (8)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 9b Abs. 2 und § 11c Abs. 1a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV): Für steuerliche Zwecke erstellte Gutachten zur Kaufpreisaufteilung (§ 9b) sowie zur Restnutzungsdauer (§ 11c) sollen nicht ausschließlich von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erbracht werden können, sondern auch von Gutachtern, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert sind.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 626/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen..., ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche steuerliche Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen, bei denen sich fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben hat. Für den DFV sind die Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück sowie die Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Relevanz. Ziel ist es, bürokratische Lasten für Ferienimmobilienbesitzer zu minimieren und zu gewährleisten, dass diese qualifizierte Gutachten erhalten können, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können, indem der Kreis qualifizierter Gutachter ausgeweitet und die Vorortbegutachtung durch qualifizierte Dritte ermöglicht wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 626/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In § 9b Abs. 1 EStDV-E klarstellen, standardisierte Verfahren dann zur Anwendung kommt, wenn Vertragsparteien im Kaufvertrag keine wirtschaftlich nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung vereinbaren Die Gutachterausschüsse vereinbarte Kaufpreisaufteilungen bei der Ableitung von Bodenrichtwerten berücksichtigen Bewertungsmethoden des § 9b Abs. 1 EStDV-E berücksichtigen § 9b Abs. 2 EStDV-E ändern,neben öbuv-Sachverständigen auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Sachverständige für die Bewertung Grundstücken zugelassen werden ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe gleichwertig nebeneinanderstehen Keine Vorortbesichtigung verpflichtend einzuführen § 11c Abs. 1a EStDV-E nur auf Gutachten anwenden, die nach Inkrafttreten der Verordnung erstellt werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen...
Nach oben blättern