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33 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WasserstoffNEV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (33)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 28.01.2025

      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wasserstoffnetzen 6 d) WasserstoffNEV 7 e) Festlegungen..., ...EU) 2024/1789. d) WasserstoffNEV Zuvor wurde bereits..., ...Netzentgelte) (vgl. § 1 WasserstoffNEV). Die WasserstoffNEV..., ... Abs. 1 S.1 WasserstoffNEV ist der Betreiber..., ... (§ 14 Abs. 3 S. 3 WasserstoffNEV). § 8 WasserstoffNEV..., ...nach § 8 Abs. 4 S.1 WasserstoffNEV für das jeweilige ..., ...vgl. § 8 Abs. 5 S. 5 WasserstoffNEV). § 8 Abs. 5 S. 6 WasserstoffNEV bestimmt sodann, dass..., ... bis 5 WasserstoffNEV näher geregelten Grundsätze..., .... 6 WasserstoffNEV ebenfalls die Möglichkeit..., ...nach den §§ 8 und 9 WasserstoffNEV. e) Festlegungen ..., ..., dass § 8 Abs. 4 WasserstoffNEV keinerlei Vorgaben..., ...nach § 6 Abs.1 S. 2 WasserstoffNEV zur Bestimmung der..., ..., sieht § 9 Abs.1 WasserstoffNEV vor, dass bei der ..., ... bis 5 WasserstoffNEV näher geregelten ..., .... 6 WasserstoffNEV ebenfalls die Möglichkeit..., ... Abs. 1 S.1 WasserstoffNEV ist der Betreiber ..., ...sowie alle nach der WasserstoffNEV relevanten Kosten..., ...die Begründung zur WasserstoffNEV auf die seinerzeit..., ...„Opt-in“ – mit der WasserstoffNEV grundsätzlich ein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.

    • Bereitgestellt von: inetz GmbH am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 28.01.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .............. 21 4. WasserstoffNEV ....................., ... S. 3 EnWG und der WasserstoffNEV bereits durchaus ..., ... Abs. 3 GasVO. 4. WasserstoffNEV Oben wurde bereits..., .... Nach § 6 Abs. 1 WasserstoffNEV sind bilanzielle und..., ... (§ 14 Abs. 2 S. 1 WasserstoffNEV). Die BNetzA prüft..., ... (§ 14 Abs. 3 S. 3 WasserstoffNEV). § 8 WasserstoffNEV..., ...nach § 8 Abs. 4 S. 1 WasserstoffNEV für das jeweilige..., ... sieht § 9 Abs. 1 WasserstoffNEV vor, dass bei der ..., ...- 5 WasserstoffNEV näher geregelten ..., .... 6 WasserstoffNEV ebenfalls die Möglichkeit..., ...ausschließlich § 8 WasserstoffNEV. Die Regelungen zur..., ... (§ 10 Abs. 4 S. 1 WasserstoffNEV). Abweichend davon..., ...nach den §§ 8 und 9 WasserstoffNEV. 5. Festlegungen ..., ... sieht § 9 Abs. 1 WasserstoffNEV vor, dass bei der ..., ...- 5 WasserstoffNEV näher geregelten ..., .... 6 WasserstoffNEV ebenfalls die Möglichkeit..., ... dem, dass mit der WasserstoffNEV grundsätzlich ein..., ... den Vorgaben der WasserstoffNEV unterwerfen könnten..., ... Abs. 1 S. 1 WasserstoffNEV ist der Betreiber ..., ...die Begründung zur WasserstoffNEV auf die seiner Zeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 14.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wasserstoffnetzen d) WasserstoffNEV 17 17 aa) Erste..., ...Insoweit enthält die WasserstoffNEV – wie in § 4 Abs.1..., ... Abs. 1 S.1 WasserstoffNEV ist der Betreiber..., ...) 2024/1789. § 8 WasserstoffNEV enthält Vorgaben zur..., ...nach § 8 Abs. 4 S.1 WasserstoffNEV für das jeweilige ..., ...vgl. § 8 Abs. 5 S. 5 WasserstoffNEV). § 8 Abs. 5 S. 6 WasserstoffNEV bestimmt sodann, dass S. 4 und 5 d) WasserstoffNEV Zuvor wurde bereits..., ...Netzentgelte) (vgl. § 1 WasserstoffNEV). Die WasserstoffNEV..., ...ab. Nach § 6 Abs.1 WasserstoffNEV sind bilanzielle und..., ... bis 5 WasserstoffNEV näher geregelten Grundsätze..., ...- schließlich § 8 WasserstoffNEV. Die Regelungen zur..., ..., dass § 8 Abs. 4 WasserstoffNEV keinerlei Vorgaben..., ...nach § 6 Abs.1 S. 2 WasserstoffNEV zur Bestimmung der..., ..., sieht § 9 Abs.1 WasserstoffNEV vor, dass bei der ..., ... bis 5 WasserstoffNEV näher geregelten ..., ... § 6 Abs. 1 S. 2 WasserstoffNEV bestimmt im Einklang..., ... Abs. 1 S.1 WasserstoffNEV ist der Betreiber ..., ...die Begründung zur WasserstoffNEV auf die seinerzeit..., ...„Opt-in“ – mit der WasserstoffNEV grundsätzlich ein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW begrüßt, dass das BMWK das Erfordernis für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Gas- und Wasserstoffverteilernetze anerkennt und wichtige von der Branche adressierte Themen aufgreift. Die Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen für die Energiewende einen geeigneten Rahmen setzen. Ebenso entscheidend für die Umsetzung einer erfolgreichen Wärmewende ist eine breite Akzeptanz vor Ort. Wichtig ist nun, dass die BMWK-Konsultation noch in dieser Legislaturperiode in entsprechende Gesetzgebungsinitiativen mündet, diese mit der Branche angemessen konsultiert werden, so dass die Unternehmen schnell ausreichende Planungssicherheit und Handlungsspielräume für die Infrastrukturentscheidungen erhalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...45 derzeit in § 14 WasserstoffNEV festgelegte Methodik..., ...Derzeit gilt gemäß § 10 WasserstoffNEV ein Eigenkapitalzinssatz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (EU 2024/1788) stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung. Ziel der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets muss es sein, einen in sich planungssicheren Rahmen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Pflicht der Gasverteilernetzbetreiber zur Gewährung von Netzanschluss ist im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Gasversorgung einzuschränken. Die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen ist richtig. Bei den Informationspflichten des Gasverteilernetzbetreibers über die geplante Trennung eines Gasnetzanschlusses besteht Nachbesserungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wasserstoffnetzentgeltregulierung nach EnWG und WasserstoffNEV nicht aus. Ohne eines...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der geplante Einsatz von blauem Wasserstoff im Wärmebereich auch über 2045 hinaus steht im Widerspruch zum Ziel, bis zu diesem Jahr aus fossilen Brennstoffen auszusteigen. Analog zur Kraftwerksstrategie muss die Nutzung von Erdgas im Wärmebereich deutlich vor 2040 komplett beendet sein. Während die Abkehr von fossilen Energieträgern im Green Paper beteuert wird, stellt die weitere Nutzung von blauem Wasserstoff diese Ambition klar infrage. Die Transformation von Erdgasnetzen sollte die Ausnahme bleiben und die Stilllegung der Erdgasnetze sollte die Regel sein, insbesondere um überhöhte Entgeltkosten für Verbraucher*innen zu vermeiden. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/green-paper-transformation-gas-wasserstoff-verteilernetze.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    • Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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