Stellungnahmen/Gutachten
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38 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TPG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (38)
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Zu Regelungsvorhaben:
Überkreuzlebendnierenspende im TPG
Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
- Bereitgestellt von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...08.07.2025, im Folgenden „TPG-E“) ausdrücklich. Die Reform..., ...Ausgangssituation Gemäß § 1a Nr. 9 TPG-E wird ein inkompatibles..., ...entgegenstehen“. In § 1a Nr. 10 TPG-E wird dann klargestellt..., ...bekannt. In der Begründung des TPG-E wird eine Öffnung für..., ... (ebenfalls Seite 64 des TPG-E): „Die Überkreuzlebendspende..., ...nachvollziehbar, weshalb der TPG-E so ausgestaltet ist, ..., ...III. Konkrete Umsetzung im TPG-E Zur rechtlichen Umsetzung..., ...verzichten und § 1 a Nr. 9 TPG-E entsprechend zu streichen..., ...aufgezählten Paragraphen des TPG-E gestrichen werden, um..., ...sprechen: • § 1a Nr. 10 TPG-E • § 1a Nr. 11 TPG-E • § 8 Abs. 1a TPG-E27.10.2025 | DKMS Group..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 5 lit. b) TPG-E • § 12 Abs. 3a TPG-E • § 12 Abs. 4a Nr. 1 TPG-E • § 12 Abs. 4a Nr. 2 TPG-E • § 13 Abs. 3 S. 3 TPG-E..., ...• § 14 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 TPG-E • § 15e Abs. 2 Nr. 3 TPG-E • § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5a TPG-E Wir appellieren daher..., ...laufenden Beratungen zum TPG-E einzubeziehen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überkreuzlebendnierenspende im TPG
Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
- Bereitgestellt von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vom 08.07.2025, hiernach „TPG-E“ genannt). Wir sind überzeugt..., ... sieht in § 12 Absatz 1a TPG-E vor, dass der Spitzenverband..., ...Krankenhausgesellschaft (TPG-Auftraggeber) eine geeignete..., ...Spenden nach Absatz 1 Satz 1 TPG-E (also Eurotransplant)..., ...beauftragen.“ (§ 12 Absatz 1a TPG-E). Auch die Möglichkeit..., ...Verwaltungsentscheidung der TPG-Auftraggeber offen bleibt..., ...und Vergabeklarheit Die TPG-Auftraggeber (BÄK, GKV-Spitzenverband..., ...IV. Konkrete Umsetzung im TPG-E 1. Gesetzestext (§ 12 TPG-E) • Streichung oder Neutralisierung..., ...Sicherheitskriterien durch die TPG-Auftraggeber. Wir appellieren..., ...Überkreuzlebendnierenspenden im TPG neutral zu formulieren ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Lebendorganspende im TPG - Einführung einer Cross-Over-Lebendspende
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich, ausgehend von ihren grundlegenden Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2005, immer wieder für Verbesserungen im Bereich der Lebendorganspende eingesetzt. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Vorschriften zur Lebendorganspende im TPG zu reformieren, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten und eine Richtlinienkompetenz der BÄK für den Gesamtbereich der Lebendorganspende festzuschreiben. Ziel ist und bleibt es, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken. Unverändert setzt sich die BÄK daher auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 weiterhin dafür ein, § 2 Absatz 2 TPTPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bei lebenden Spendern § 8 TPG-E § 8 Absatz 1a Nummer 1 TPG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...des § 8 Absatz 1a Nummer 1 TPG-E ist unklar, ob die in..., ... 1a Nummer 1 Buchstabe°a TPG-E wird wie folgt gefasst..., ... Absatz 2 Nummer 2 und 4 TPG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ... Absatz 2 Nummer 2 und 4 TPG-E soll sicherstellen, dass..., ... Absatz 2 Nummer 2 und 4 TPG-E weitgehend (Nummer 2:..., ...geplante Neuregelung in § 8c TPG-E sieht die Übertragung..., ...Patientinnen bereits gemäß TPG rechtlich zulässig war...., ...Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d TPG-E dem Spender auch während..., ...Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 TPG-E sollte klargestellt werden..., ...Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 TPG-E wird wie folgt gefasst..., ...Vertrag nach § 12 Absatz 4a TPG-E oder durch die Stelle..., ...14 Absatz 2 Satz 1 und 2 TPG umfasst bislang alle Gewebe..., ...Nummer 3 und § 14 Absatz 2 TPG (Schutzgesetz) sowie durch..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 TPG) nicht erforderlich. Die..., ...Bundesärztekammer In § 15e TPG sind die Absätze 6 und ..., ...Buchstabe c) und Nummer 7 TPG. Allerdings sollte der..., ...Buchstabe c) und Nummer 7 TPG und die Verabschiedung ..., ...gem. § 12 Absatz 1a und 4a TPG-E angesichts der formalen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überkreuzlebendnierenspende im TPG
Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
- Bereitgestellt von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Transplantationsgesetzes (TPG) – Novellierung der Regelungen..., ...Crossover-Vermittlungsstelle an die TPG-Auftraggeber Spitzenverband...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 6 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ...Organhan dels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 6 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 6 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vor gesehen sind. Bewertung..., ...Strafvorschriften Bewertung § 17 TPG verbietet den Organ- und..., ...fürchten, wenn er gegen § 17 TPG ver stößt. Mit der geplanten..., ...Prüfmöglichkeiten auf Verstoß gegen § 17 TPG sollte die Regelung des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ...des Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 26.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe b – § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 1 TPG (Prüfung der Lebendspendekommission..., ... Organhandels nach § 17 TPG verstoßen wurde. Bewertung..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 2 TPG (Zu begutachtende Personen..., ...Artikel 1, Nr. 7 – § 8a Abs. 4 TPG (Verfahren der Lebendspendekommission..., ... § 12 Abs. 4a S. 2 Nr. 4 TPG (Organvermittlung und Organe..., ...14 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 TPG (Offenlegung der Identität..., ...die mit der Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Information im Falle von Lebendspenden muss ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsbedarf Zu § 2 Abs. 1c S. 2 TPG (Bereitstellung von Informationen..., ...Regelung In § 2 Abs. 1c S. 2 TPG ist geregelt, dass die ..., ...ein, die mit Änderung des TPG vorgesehen sind. Bewertung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG ab. 2. Erweiterung des..., ... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG. ab. 2. Erweiterung des..., ...zugehörigen Begründung des RefE TPG zu diesem Punkt heißt es..., ... des § 8 Absatz 1 Satz 2 TPG bestehen. Damit bleibt ..., ...) S. 2 auch zukünftig im TPG erhalten bleiben. Mit ..., ...er gemäß § 8 (1) S. 1 c) TPG von einer regelhaften Folgenlosigkeit..., ...Anpassung des § 8 (1) S. 2 TPG an die gesellschaftliche..., ...aufgestoßen sowie es im RefE TPG nun auch vorgelegt wird..., ... die Begründung zum RefE TPG in einem entscheidenden..., ...Vorgaben des § 8 (1) S. 1 c) TPG können zumindest bei der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
Die AfD-Fraktion beantragt die Zulassung der Über-Kreuz-Lebendspende und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat u. a. den 1. Vorsitzenden der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. zur Stellungnahme aufgefordert. Eine Kostenübernahme der Über-Kreuz-Lebendspende wird unterstützt. Die Über-Kreuz-Lebendspende soll aber nach Auffassung der IGN nur unter sich nahestehender Paare zugelassen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 07.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern - Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben
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BT-Drs. 20/4565
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Transplantationsgesetzes (TPG) ist im Grunde dafür nicht..., ...Bedingungen des § 8 (1) Satz 2 TPG in den Leistungskatalog..., ... Der Gesetzgeber hat im TPG geregelt, dass Spender ..., ...jeweils die Kriterien des TPG erfüllen, mittels Datenbanken..., ...entwickelt, die den Vorgaben des TPG entspricht. Es gibt Stimmen..., ...einschränkenden Vorgaben des TPG fordern, also die Organlebendspende..., ...bei der Verabschiedung des TPG bei der Organlebendspende..., ...Blick. Er hat bewusst in § 8 TPG den Schutz der lebenden..., ... § 8 (1) Satz 1 Nr. 1 c) TPG. Eine gut gemeinte Regelung..., ...steht; § 8 (1) Satz 1 Nr. 3 TPG. Dieser Subsidiaritätsgrundsatz..., ...nahestehen; § 8 (1) Satz 2 TPG. Hier soll möglichem Organhandel..., ...er gemäß § 8 (1) S. 1 c) TPG von einer regelhaften Folgenlosigkeit..., ...werden; § 8 Abs. (2) Nr. 1 TPG. Auch hier tat sich in..., ...Kriterien des § 8 (1) Satz 2 TPG erfüllt werden. Es muss..., ...Grunde ist § 8 (1) Satz 2 TPG eindeutig formuliert. Es..., ...Bedingungen des § 8 (1) Satz 2 TPG in den Leistungskatalog...
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Zu Regelungsvorhaben: