Stellungnahmen/Gutachten
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29 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TEHG 2025"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (29)
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Zu Regelungsvorhaben:
2026 beginnt der turnusgemäße Revisionsprozess der EU-Emissionshandelsrichtlinie/des EU ETS 1, bis Juli 2026 will die Europäische Kommission einen Vorschlag vorlegen. Heidelberg Materials setzt sich mit Blick auf die Dekarbonisierung seiner Zementwerke für einen wirksamen Emissionshandel im Zusammenspiel mit einem funktionierenden CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) als zentrale klima- und industriepolitische Instrumente ein, da ein verlässliches CO2-Preissignal und Carbon-Leakage-Schutz für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen entscheidend sind.
- Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
keine Verschiebung von ETS2 (Richtlinie 2003/87/EG)
Das ETS2 retten durch: Phase-in-Modell statt Verschiebung für alle; Lösungsorientierter Dialog und mehr Kommunikation für ein faires ETS2; Stärkung von Nicht-Markt-Instrumenten
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 09.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um die die Transformation -und Wettbewerbsfähigkeit der produzierenden Industrie in Europa zu erhalten, muss gewährleistet werden, dass die geplante Reform des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ab 2026 nicht dazu führt, dass in Europa produzierende Unternehmen durch CO2-Abgaben stärker belastet werden als Importeure. Wir sprechen uns daher dafür aus, die Freizuteilung über die genannten Zeitpunkte hinaus zu verlängern, die Abschmelzung der Freizuteilung durch den CBAM auszusetzen und keine zusätzlichen Sektoren mit aufzunehmen. Von einer Anpassung der ETS-Benchmarks soll abgesehen und die Strompreiskompensation verstetigt und ausgeweitet werden.
- Bereitgestellt von: DuPont Deutschland Holding Gmbh & Co. KG am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Vertrauens in den THG-Quoten-Markt
Der THG-Markt muss wieder robuster gemacht werden. Eine Reduktion der Quotenübererfüllung und somit eine Preisstabilisierung ist wesentlich, um die Transformation im Mobilitätssektor, auch im Hinblick auf die Klimaziele, zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) soll angepasst werden. Einführung einer CO2-Gutschrift
Einführung einer CO2-Gutschrift für verbautes Holz im Emissionshandel. Anpassung der Bilanzierungsregeln, sodass gespeichertes CO2 berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Vonovia SE am 21.08.2025
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument des Klimaschutzes. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Wettbewerbsverzerrungen oder unnötigen Mehrbelastungen entstehen. Nationale Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel sollten erst nach Vorliegen der EU-Prüfberichte erfolgen.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Emissionshandel ist ein zentrales Instrument des Klimaschutzes. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass keine Wettbewerbsverzerrungen oder unnötigen Mehrbelastungen entstehen. Nationale Regelungen zur Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel sollten erst nach Vorliegen der EU-Prüfberichte erfolgen.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
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Adressatenkreis:
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04.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: