Stellungnahmen/Gutachten
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253 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 11"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (253)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PNOG-Referentenentwurf sieht vor, den bislang separaten Leistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) nur noch für die Pflegegrade 2 bis 5 in das neue Entlastungsbudget (§ 37 SGB XI) zu integrieren. Das Entlastungsbudget soll eine flexible Gestaltung der Pflegesituation ermöglichen. Während das darin enthaltene Pflegegeld und die Verhinderungspflege der Sicherstellung der Pflege dienen, decken Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einen konkreten, nachweisbaren Sachbedarf zur Sicherstellung des Infektionsschutzes ab. HARTMANN setzt sich daher für einen separaten, bedarfsorientierten Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Infektionsschutzprodukten zur Stärkung der Infektionsprävention in der Häuslichkeit und damit für eine sichere Pflege ein.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 25.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PNOG-Referentenentwurf sieht vor, den bislang separaten Leistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) nur noch für die Pflegegrade 2 bis 5 in das neue Entlastungsbudget (§ 37 SGB XI) zu integrieren. Das Entlastungsbudget soll eine flexible Gestaltung der Pflegesituation ermöglichen. Während das darin enthaltene Pflegegeld und die Verhinderungspflege der Sicherstellung der Pflege dienen, decken Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einen konkreten, nachweisbaren Sachbedarf zur Sicherstellung des Infektionsschutzes ab. HARTMANN setzt sich daher für einen separaten, bedarfsorientierten Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Infektionsschutzprodukten zur Stärkung der Infektionsprävention in der Häuslichkeit und damit für eine sichere Pflege ein.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 25.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PNOG-Referentenentwurf sieht vor, den bislang separaten Leistungsanspruch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) nur noch für die Pflegegrade 2 bis 5 in das neue Entlastungsbudget (§ 37 SGB XI) zu integrieren. Das Entlastungsbudget soll eine flexible Gestaltung der Pflegesituation ermöglichen. Während das darin enthaltene Pflegegeld und die Verhinderungspflege der Sicherstellung der Pflege dienen, decken Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einen konkreten, nachweisbaren Sachbedarf zur Sicherstellung des Infektionsschutzes ab. HARTMANN setzt sich daher für einen separaten, bedarfsorientierten Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Infektionsschutzprodukten zur Stärkung der Infektionsprävention in der Häuslichkeit und damit für eine sichere Pflege ein.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 25.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Bedarfe pflegender Angehöriger im Zusammenhang mit Finanzierung sowie der Neuordnung von Pflegeleistungen bei Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, bei Beratung und Pflegeplanung verdeutlichen. Partizipation und Zukunftsplanungen werden thematisiert-
- Bereitgestellt von: Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger am 24.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Bedarfe pflegender Angehöriger im Zusammenhang mit Finanzierung sowie der Neuordnung von Pflegeleistungen bei Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, bei Beratung und Pflegeplanung verdeutlichen. Partizipation und Zukunftsplanungen werden thematisiert-
- Bereitgestellt von: Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger am 24.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Bedarfe pflegender Angehöriger im Zusammenhang mit Finanzierung sowie der Neuordnung von Pflegeleistungen bei Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, bei Beratung und Pflegeplanung verdeutlichen. Partizipation und Zukunftsplanungen werden thematisiert-
- Bereitgestellt von: Wir! Stiftung Pflegender Angehöriger am 24.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Regelungen zu Pflegebedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen
Die DGKJP bezieht sich in diesem Regelungsvorhaben auf die Bestimmungen zu Kindern und Jugendlichen. Sie setzt sich für die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, des Begutachtungsinstruments sowie für eine Optimierung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung ein. Auch verweist sie auf die Notwendigkeit einer abgestimmten Leistungs- und Hilfeplanung anstelle von parallel und unverbundenen nebeneinanderstehenden Systemen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegereform: Generationengerechte, nachhaltige Finanzierung sicherstellen
Eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung muss mit einer Stärkung der kapitalgedeckten Pflege einhergehen. Die Umlagefinanzierung stößt an ihre Grenzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reformen in der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag von derzeit fast 43 Prozent wieder unter die Marke von 40 Prozent sinkt. Nicht akzeptabel ist, dass die versicherungsfremden Leistungen in der Pflegeversicherung weiterhin überwiegend durch die Beitragszahler finanziert werden und dass die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze angehoben wird. Nicht akzeptabel ist, dass die versicherungsfremden Leistungen in der Pflegeversicherung weiterhin überwiegend durch die Beitragszahler finanziert werden und dass die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze angehoben wird.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)
Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der sozialen Pflegeversicherung und die Sicherstellung einer bürgernahen und menschenwürdigen Versorgung pflegebedürftiger Menschen
- Bereitgestellt von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: