Stellungnahmen/Gutachten
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22 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflAFinV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Pflegeausbildungsumlage für Einrichtungen der Tagespflege
Durch die neue Berechnungsgrundlage (Belegungstage) für die Ausbildungsumlage werden die Einrichtungen der Tagespflege übermäßig belastet. Während Pflegebedürftige sich in der Regel 24 Stunden am Tag in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten, sind in einer Tagespflegeeinrichtung die Gäste maximal acht Stunden anwesend. Zudem hat eine Tagespflege nicht 365 Tage im Jahr geöffnet, sondern durchschnittlich etwa 250 Tage. § 12 Abs. 2 PflAFinV macht allerdings bisher keinen Unterschied bei der Berechnung der Umlage. Eine Differenzierung wäre aber sachlich berechtigt und zur Stärkung der Tagespflege notwendig.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., ...Leistungen. § 12 Abs. 2 PflAFinV: „(2) Der auf die einzelne..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: „Der auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Pflegeassistenz bzw. Pflegehilfeausbildung
Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 25.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzung in § 14 Abs. 2 PflAFinV vor: „…; bei der Assistenz-Ausbil-dung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV ge-zeigt hat. Denn auf..., ...Finanzie-rungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbe-darfs..., ...Pflegefachassis-tenzausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorge-nommen, um die ..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lau-tet daher: „Der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV gezeigt hat. Denn auf..., ...Finanzierungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...Pflegehilfeausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorgenommen, um die Ausbildungsumlage..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet daher: „Der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz
Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
26.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...Tatbestand in Anla-ge 1 der PflAFinV zu verankern. Änderungsbedarf..., ...ab-zubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Caritasverband und seine Fachverbände Verband der katholischen Altenhilfe (VKAD) und Katholischer Krankenhausverband Deutschland haben sich seit vielen Jahren für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung eingesetzt, die das Berufsbild attraktiver macht und zur Ausbildung zur Pflegefachperson anschlussfähig ist. In der Stellungnahme werden Nachbesserungsbedarf zu folgenden Punkten gesehen: Ausbildungsziel/ Rehabilitationseinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung/ Pflegepädagogen-Schlüssel/ Anrechnung von Ausbildungen/ Fehlzeiten bei Mutterschutz/ Höhe der Ausbildungsvergütung/ Finanzierung/ Anerkennung ausländischer Qualifikationen/ Verankerung der Schulsozialarbeit bei den zu refinanzierenden Personalkosten der Pflegeschulen/ Umlagebetrag für die Tagespflege
- Bereitgestellt von: Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...abzubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung das Qualifizierungsangebot für eine weitere Zielgruppe vorantreibt. Das Ziel der Stellungnahme ist eine zu- kunftsfähige, finanzierbare und praxisnahe Qualifikation zur Pflegefachassistenz zu etablieren: Dafür braucht es Refinanzierung von Schulsozialarbeit an Pflegeschulen in freier Trägerschaft.
- Bereitgestellt von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 05.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pflegeassistenzausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) findet sich jedoch ein..., ...gänzung in § 14 Abs. 2 PflAFinV vor: „…; bei der Assistenz-Ausbildung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenz
Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 07.07.2025
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...Regelungen im PflBG und der PflAFinV anzupassen, um die Umlage..., ...ab-zubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen..., ...Pauschalen nach § 4 Absatz 2 PflAFinV Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Aus unserer Sicht sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbedarfs..., ...sich auch bereits in der PflAFinV ge-zeigt hat. Denn auf..., ...Finanzie-rungsregelungen in der PflAFinV und auch im vorliegenden..., ...Artikel 2 Ziffer 12 (§ 12 PflAFinV; Aufteilung des Finanzierungsbe-darfs..., ...Pflegefachassis-tenzausbildung sollen auch in § 12 PflAFinV aufgenommen werden. ..., ...redaktionellen Änderungen in der PflAFinV sollten zusätzlich auch..., ...Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 2 PflAFinV vorge-nommen, um die ..., .... Der § 12 Abs. 2 PflAFinV lautet aktuell: „..., ...Änderung des § 12 Abs. 2 PflAFinV lau-tet daher: „Der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer 18monatigen Pflegeassistenzausbildung
Einführung eines bundeseinheitlichen 18monatigen Pflegeassistenzausbildung, Sicherung einer tariflichen Ausbildugnsvergütung, Finanzierung der Pflegeausbildungen ohne weitere Belastung der Eigenanteile Pflegebedürftiger.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tatbestand in Anlage 1 der PflAFinV, da viele Auszubildende..., ...ab-zubilden. § 12 Abs. 2 PflAFinV ist um eine Regelung ..., ...Änderungsbedarf: § 12 Absatz 2 PflAFinV ist wie folgt zu ergänzen...
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Zu Regelungsvorhaben: