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94 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GenG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (94)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen - Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen - Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen - eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten - Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen - angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen - Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG - Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG - Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG - Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen

    • Bereitgestellt von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 29.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.10.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anregung zur Änderung des GenG Datum: 22. Oktober 2024..., ...über eine Klarstellung im GenG freuen. Hier ist der..., ...Abs. 4 Satz 7 (und 8 neu) GenG Bei Genossenschaften..., ... Genossenschaftsgesetz (GenG) und in der Regel auch ..., ...wird (§ 43a Abs. 4 Satz 7 GenG). Die Frage, welches..., ...Restzuständigkeit in § 43a Abs. 7 GenG) ersetzt und mithin auch..., ... in § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG nach Einführung der Vertreterversammlung..., ... Berliner Kommentar zum GenG, § 43a Rn. 20; Lang/Weidmüller-Holthaus/Lehnhoff, GenG, § 43a Rn. 41; wohl auch..., ...Henssler/Strohn-Geibel, GenG, § 43a Rn. 4 f.; a.A. Beuthien-Schöpflin, GenG, § 43a Rn. 12). In ..., ... § 43a Abs. 4 Satz 7 GenG wird geändert und Satz ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Ersetzung der Schriftform durch Textform bei Protokollen - Klarstellung: kein Widerrufsrecht bei Beitritten und Beteiligungen - Weiterentwicklung und Ausbau (teil-)virtueller Formate von Abstimmungen und Versammlungen/Sitzungen - eingeschränkte Offenlegung von Gründungsprüfungsgutachten - Verpflichtung der Registergerichte zur zügigen Bearbeitung von Eintragungsanträgen - angemessene Verschärfung der Konsequenzen bei Förderzweckverfehlungen - Erleichterung der Aufnahme von Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG - Anhebung der Größenkriterien für die Jahresabschlussprüfung nach § 53 Abs. 2 GenG - Erhalt und Weiterentwicklung der vereinfachten Prüfung nach § 53a GenG - Klarstellung der Zuständigkeit für die Änderung von Wahlordnungen bei bestehenden Vertreterversammlungen

    • Bereitgestellt von: Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. am 05.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 03.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Handelsgesetzbuchs (§ 17 Abs. 2 GenG) und sind daher auch dazu..., ...Genossenschaften ist in §§ 53, 53a GenG geregelt. Bis zur Genossenschaftsreform..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG festgelegt auf - 1 Mio..., ...Zum einen wurde mit § 53a GenG ein neues vereinfachtes..., ...Jahresabschlussprüfung in § 53 Abs. 2 GenG angepasst. Die 2006 eingeführten..., ...vereinfachten Prüfung (§ 53a GenG) zu der verpflichtenden..., ...Jahresabschlussprüfung (§ 53 Abs. 2 GenG) verkleinern. Statt wie..., ...Größenmerkmale in § 53 Abs. 2 GenG ebenfalls um 25% anzupassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu Artikel 1 ..., ...Ersetzung des § 1 Absatz 1 GenG Die vorgesehene Klarstellung in § 1 Absatz 1 GenG-E ist erforderlich, um ..., ...Satzes 2 in § 1 Absatz 3 GenG-E. Auch wir vertreten..., ...Nr. 3: Ersetzung des § 4 GenG – Anfügung eines neuen Satzes an § 4 GenG Eine Klarstellung in § 4 GenG unterstützen wir ausdrücklich..., ...wirft die in § 4 Satz 2 GenG-E gewählte Formulierung..., ...Nr. 3: Ersetzung des § 4 GenG – Einfügung von § 4a GenG..., ...In § 4a Absatz 1 Satz 2 GenG-E soll geregelt werden,..., ... § 34 Absatz 1 Satz 1 GenG dazu verpflichtet, bei ..., ... 5 GenG-E vorgesehenen Standardisierung..., ... Äußerung nach § 11 GenG anwendbar ist. Soweit..., ... § 27 Absatz 1 Satz 1 GenG fest, dass der Vorstand..., ... betreffend das GenG Ermöglichung von..., ... 2 GenG dahingehend zu ergänzen..., ...des § 77a Satz 2 GenG Nach § 77a Satz 2 GenG..., ...GenG und § 73 Absatz 2 Satz 4 GenG. Um die Belange der wenigen..., ...1 GenG regelt, dass der Vorstand...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu Artikel 1 Nr. 2..., ...Änderung des § 1 Absatz 1 GenG Die vorgesehene Klarstellung in § 1 Absatz 1 GenG-E ist erforderlich, um ..., ... Satzes 2 in § 1 Abs. 3 GenG-E. Auch wir vertreten seit..., ...eines neuen Satzes an § 4 GenG Die Klarstellung in § 4 GenG-E unterstützen wir ausdrücklich..., ...Einfügung eines neuen § 4a GenG Die Klarstellung ist ..., ...Einfügung eines neuen § 8b GenG Fakultativ durch die..., ...bestehenden Regelungen des GenG besteht zur Vermeidung ..., ...des § 34 Absatz 1 Satz 1 GenG dazu verpflichtet, bei ..., ...in § 11a Absatz 2 Satz 1 GenG-E. Der in § 11 Absatz 5 GenG-E vorgesehenen Standardisierung..., ... der Anpassung von § 11 GenG eine weitere Klarstellung..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E. zu Artikel 1 Nr...., ...des § 27 Absatz 1 Satz 1 GenG fest, dass der Vorstand..., ...22: Neufassung von § 31 GenG Bei einer Neufassung..., ... und § 43a Abs. 9 S. 2 GenG-E gestrichen werden. ..., ...Prüfungsrecht verliehen ist, § 64c GenG-E, sollte in § 63c GenG-E..., ... Schwellenwerte in § 53 GenG (siehe Artikel 1 Nr. 30..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Genossenschaftsgesetzes (GenG) zu Artikel 1 Nr. 2..., ...Änderung des § 1 Absatz 1 GenG Die vorgesehene Klarstellung in § 1 Absatz 1 GenG ist erforderlich, um bestehender..., ...eines neuen Satzes an § 4 GenG Die Klarstellung in § 4 GenG unterstützen wir ausdrücklich..., ...Einfügung eines neuen § 8b GenG Fakultativ durch die ..., ...des § 34 Absatz 1 Satz 1 GenG dazu verpflichtet, bei ..., ...10: Neufassung des § 11 GenG Soweit § 11 Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E vorsieht, dass sich die..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG- E könnte dahingehend ..., ... Äußerung nach § 11 GenG anwendbar ist, sowie, dass..., ... Absatz 2 Nr. 3 lit. a) GenG-E folgende Formulierung..., ...darf, vgl. § 8 Absatz 2 GenG-E. zu Artikel 1 Nr. ..., ...des § 27 Absatz 1 Satz 3 GenG lehnen wir ausdrücklich..., ...24: Neufassung von § 31 GenG Bei einer Neufassung ..., ... 62a GenG-E aufgenommene Regelung..., ... nicht auf § 43 GenG, sondern auf § 62 Absatz 1 Satz 1 GenG zu verweisen. zu Artikel..., ...des § 68 Absatz 3 GenG-E ist zutreffend, kann ..., ... Satz 2 GenG-E vorgesehene Ausnahme ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufsichtsrats Nach § 9 Abs. 5 GenG-E sollen Sitzungen des ..., ...Regelung des § 9 Abs. 5 GenG-E würde den Charakter der..., ...Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a) GenG-E soll der Anmeldung der..., ...allerdings immer aus § 1 GenG. Nach § 11 Abs. 5 GenG-E..., ...Verhältnis von § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG-E und § 11 Abs. 5 GenG-E..., ...Nach § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG-E soll die Satzung bei ..., ... von § 27 Abs. 1 Satz 3 GenG-E nicht weiter zu verfolgen..., ...soll (§ 55 Abs. 3 Satz 4 GenG-E). Eine Bestellung durch..., ...Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GenG-E hat der Verband künftig..., ... von § 58 Abs. 1 Satz 1 GenG-E klarzustellen und das..., ... 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 GenG-E soll der Verband künftig..., ...gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 GenG-E verpflichtet sein, die..., ...Abs. 3 Satz 2 GenG-E so zu verstehen, dass..., ...der in § 62 Abs. 3 Satz 2 GenG-E genannten Gründe die ..., ...nach § 62 Abs. 3 Satz 3 GenG-E greift und nur in diesem..., ... nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG ausgedehnt werden. Diese..., ... von § 64 Abs. 2 Satz 4 GenG eine Folgeänderung zur ..., ...Prüfungen nach § 53 Abs. 1 GenG vorgesehen, was mit dem..., ...nach § 81 Abs. 1 Satz 1 GenG mitzuteilen. § 62 Abs. 3 Satz 3 GenG-E sieht demgegenüber eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...11.06.2024 13:41 Aw: Synopse GenG-Änderungsvorschläge fürs..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG ebenfalls zu erhöhen. Wir..., ...Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) im Rahmen des Vierten ..., ...Handelsgesetzbuchs (§ 17 Abs. 2 GenG) und sind daher auch dazu..., ...Genossenschaften in § 53 Abs. 2 GenG festgelegt auf - 1 Mio..., ...Zum einen wurde mit § 53a GenG ein neues vereinfachtes..., ... Anlage 2 Synopse GenG-Änderungsvorschläge-BEGIV_ZdK..., ...Fassung § 15 Abs. 1 S. 1 GenG: Die Mitgliedschaft ..., ...Fassung § 15 Abs. 1 S. 3 GenG: Eine Vollmacht zur Abgabe..., ...Fassung § 65 Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung kann nur..., ...geltende Fassung § 67 S. 1 GenG: Ist nach der Satzung ..., ...Beschlussvorlage § 67 S. 1 GenG wird wie folgt geändert..., ...Fassung § 67a Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung bedarf ..., ...geltende Fassung § 67b Abs. 1 GenG: Ein Mitglied, das mit..., ...Beschlussvorlage § 67b Abs. 1 GenG wird wie folgt geändert..., ...Fassung § 118 Abs. 2 S. 1 GenG: Die Kündigung bedarf ..., ...Fassung § 76 Abs. 1 S. 1 GenG: Jedes Mitglied kann sein..., ...Fassung § 43 Abs. 5 S. 2 GenG: Für die Vollmacht ist..., ... Beschlussvorlage § 5 GenG wird wie folgt geändert..., ...geltende Fassung § 11 Abs. 2 GenG: (2) Der Anmeldung sind...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 11 Absatz 2 Nummer 3 GenG Link zur Checkliste des..., ...Pflichtprüfung nach § 53a GenG Link zur Checkliste des..., ...Pflichtprüfung nach § 53 Absatz 1 GenG Link zur Checkliste des..., ...Pflichtprüfung nach § 53 Absatz 2 GenG Wir weisen darauf hin,..., ...in § 53 Absatz 2 Satz 1 GenG, sodass mehr kleine Genossenschaften..., ... Schwellenwerte in § 53 GenG zu den HGB-Schwellenwerte..., ...in § 53 Absatz 1 Satz 2 GenG gleichermaßen zu erhöhen..., ...und Bilanzwerte in § 53 GenG an die Schwellenwerte ..., ...Mitgliederdarlehen nach § 21b GenG für Kleinstgenossenschaften..., ...Kopf verteilt (§ 91 Abs. 2 GenG). Diese Umnutzungsmöglichkeit..., ...haben (§ 73 Abs. 2 Satz 3 GenG), entgegen. Wir schlagen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müssen EnWG-Novelle und GenG-Reform wie zwei Zahnräder..., ...Messpflichten, Marktrollen –, das GenG liefert die passende Organisationsform..., ...Rechtsform ohne Marktzugang (GenG). Gemeinsam hingegen schaffen..., ...Referentenentwurfes (RefE GenG, Stand 05. Juli 2025) ..., ...Einzelbestimmungen § 1 GenG – Wesen der Genossenschaft..., ...der eG. Damit wird § 1 GenG zugleich moderner und präziser..., ...Mitgliedstaaten.   § 4a GenG – Digitale Gründungsversammlung..., ... Modelle. § 6 Abs. 3 GenG E – Digitale und hybride..., ...Standort. § 7a Abs. 3–4 GenG E – Ehrenamt als Beitrag..., ...Gemäß Kommentierung zum GenG können immaterielle Leistungen..., ... zu entlohnen. § 8b GenG – Begrenzung des Einflusses..., ...Mitbestimmung (§ 1 Abs. 1 GenG, § 43 GenG). Seit 2006 ..., ... Zusätzlich sollte § 43 GenG präzisiert werden, dass..., ...respektieren. § 9 Abs. 5 GenG – Umlaufbeschlüsse und ..., ...Empfehlung: § 9 Abs. 5 GenG sollte klarstellen, dass..., ...Verwaltungskosten senken. § 11 GenG – Gründungsprüfung und ..., ...geringer ist. § 24 Abs. 4–6 GenG – Vorstandszahl und Freistellungen..., ...machen, sollte § 1 Abs. 3 GenG klarstellen, dass die Förderung..., ...Ohne eine ambitionierte GenG Reform wird Deutschland..., ... entscheidend, dass das GenG: • den Förderzweck eindeutig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V. und genossenschaftlicher Prüfverband setzen wir uns für gute Rahmenbedingungen für leistungsfähige Wohnungsgenossenschaften ein. Daher lehnen den im Referentenentwurf enthaltenen Vorschlag zur Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. entschieden ab, wonach der Vorstand einer Genossenschaft per Satzungsregelung an Weisungen der Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums gebunden werden kann. Unsere Stellungnahme führt die Gründe für diese ablehnende Haltung aus und wurde den bayerischen MdBs in den Ausschüssen für Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie dem Rechtsausschuss des Bundestages übersandt.

    • Bereitgestellt von: VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. am 10.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. entschieden ab, wonach..., ...Regelung in § 27 (1) Satz 3 GenG berücksichtigt. Bei Genossenschaften..., ...Änderung des § 27 (1) Satz 3 GenG n. F. muss vor diesem Hintergrund...
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