Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

25 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"FPfZG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (25)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Die Freistellung ist..., ...Beschäftigte (§ 2 Absatz 1 FPfZG) hat. Auch wird während..., ...Verdienstausfalls (§ 3 FPfZG bzw. § 3 Absatz 7 PflegeZG i.V.m. § 3 FPfZG). Im Ergebnis kön-nen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG..., ...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
    • Adressatenkreis:
      • 14.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (Pflegezeitgesetz) § 2 FPfZG (Familienpflegezeitgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
Nach oben blättern