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36 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FKAustG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (36)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 15.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz (FKAustG), Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz (FKAustG), Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 15.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: