Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
40 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FKAustG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (40)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 15.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...nanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG wird durch Artikel 3 ..., ...2226 in den § 19 Nr. 15 FKAustG umgegliedert, anschließend..., ...genummern 16 bis 18 des § 19 FKAustG in § 1 Abs. 3 KStTG-RefE..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ... Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Zwar enthält § 8 Abs. 5 FKAustG nun eine optionale Ausnahme..., ...bestehenden Anforderungen im FKAustG kaum zu erfüllen sind..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... und 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...und 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG-E sehen vor, dass künftig..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „Die..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Fi-nanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... § 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG..., ...2226 in den § 19 Nr. 15 FKAustG umgegliedert, anschließend..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ... Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Zwar enthält § 8 Abs. 5 FKAustG nun eine optionale Ausnahme..., ...Ausnahme in § 8 Abs. 5 FKAustG schafft u. E. keine hinreichende..., ...bestehenden Anforderungen im FKAustG kaum zu erfüllen sind..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...und 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG-E sehen vor, dass künftig..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...ermöglichen. Zu § 19 Nr. 7 FKAustG – Redaktionelle Anmerkung..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC8-UmsG)
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „Die..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Fi-nanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... § 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG..., ...2226 in den § 19 Nr. 15 FKAustG umgegliedert, anschließend..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ... Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Zwar enthält § 8 Abs. 5 FKAustG nun eine optionale Ausnahme..., ...Ausnahme in § 8 Abs. 5 FKAustG schafft u. E. keine hinreichende..., ...bestehenden Anforderungen im FKAustG kaum zu erfüllen sind..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...und 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG-E sehen vor, dass künftig..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...ermöglichen. Zu § 19 Nr. 7 FKAustG – Redaktionelle Anmerkung..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz (FKAustG), Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestätigt wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...sind für den Zweck des FKAustG nicht zwingend erforderlich..., ...Petitum: Wir bitten, § 7 FKAustG entsprechend der Gesetzesbegründung..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. Zu § 8 Abs..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...Einlagenkonto in § 19 Nr. 19 FKAustG entsprechend erweitert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...sind für den Zweck des FKAustG nicht zwingend erforderlich..., ...Petitum: Wir bitten, § 7 FKAustG entsprechend der Gesetzesbegründung..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. ..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...lagenkonto in § 19 Nr. 19 FKAustG entsprechend erweitert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Finanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG..., ...2226 in den § 19 Nr. 15 FKAustG umgegliedert, anschließend..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ... Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Zwar enthält § 8 Abs. 5 FKAustG nun eine optionale Ausnahme..., ...bestehenden Anforderungen im FKAustG kaum zu erfüllen sind..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ...systematisch konsistent mit dem FKAustG. Zu den Änderungen im..., ... und 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...und 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG-E sehen vor, dass künftig..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...ermöglichen. Zu § 19 Nr. 7 FKAustG – Redaktionelle Anmerkung..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchstabe c (§ 19 Nummer 6) FKAustG-E bestätigt wird: „Die..., ... Aufnahme der nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Fi-nanzinstituts gem. § 19 Nr. 9c FKAustG (bzw. § 19 Nr. 15c FKAustG-E..., ... § 3 i.V.m. § 19 Nr. 1 FKAustG. Der § 19 Nr. 9 FKAustG..., ...2226 in den § 19 Nr. 15 FKAustG umgegliedert, anschließend..., ..., die bereits nach dem FKAustG nicht meldepflichtigen..., ...Nennung von § 19 Nr. 15c FKAustG ebenfalls in dem § 1 ..., ... Auch nach § 8 Abs 4 FKAustG ist der Geburtsort nicht..., ...Zwar enthält § 8 Abs. 5 FKAustG nun eine optionale Ausnahme..., ...Ausnahme in § 8 Abs. 5 FKAustG schafft u. E. keine hinreichende..., ...bestehenden Anforderungen im FKAustG kaum zu erfüllen sind..., ...Gegensatz dazu sieht § 28 FKAustG (unverändert auch in ..., ... 8 FKAustG - Erweiterung des Meldeumfangs nach dem FKAustG Nach § 2 und § 8 FKAustG-E..., ...§ 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG – Meldung der Funktion..., ...und 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b FKAustG-E sehen vor, dass künftig..., ...melden müssen. Zu § 8 FKAustG – Erweiterung der zu ..., ...ermöglichen. Zu § 19 Nr. 7 FKAustG – Redaktionelle Anmerkung..., ...werden. Zu § 27 Abs. 2 FKAustG – Erstmalige Meldung ..., ... der Änderungen im FKAustG (Artikel 3) verstehen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DAC8-Umsetzungsgesetz - Keine Ausweitung des Datensatzes
Kritisch gesehen wird die vorgesehene Ausweitung des Datensatzes bei den Mitteilungspflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen gemäß Artikel 4 Nr. 1 um alle sonstigen Informationen, die den zuständigen Behörden bei der Beurteilung eines Steuerrisikos helfen könnten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) in Artikel 3 des Gesetzentwurfes..., ...Nr. 1 Buchstabe a und b FKAustG-E in Artikel 3 Nr. 3..., ...und § 16 Abs. 2a Satz 4 FKAustG (bei Rechtsträgern) bei..., ...geplanten Änderungen des FKAustG müssen unseres Erachtens..., ... des § 3 Abs. 3 Satz 4 FKAustG flankiert werden. Der..., ...geltende § 3 Abs. 3 Satz 4 FKAustG regelt, dass die vom..., ...Steuerinformationen im Sinne des FKAustG auch dann nach Ablauf..., ...erschwert § 3 Abs. 3 Satz 4 FKAustG in der aktuellen Ausgestaltung..., ... dem Regelungsziel des FKAustG entgegen. Entsprechend..., ... des § 3 Abs. 3 Satz 4 FKAustG u. E. dahingehend klarstellend...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestätigt wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...sind für den Zweck des FKAustG nicht zwingend erforderlich..., ...Petitum: Wir bitten, § 7 FKAustG entsprechend der Gesetzesbegründung..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. Zu § 8 Abs..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...Einlagenkonto in § 19 Nr. 19 FKAustG entsprechend erweitert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 22.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestätigt wurde“. Nach dem FKAustG können Selbstauskünfte..., ... Erachtens für das vom FKAustG verfolgte Ziel nicht ..., ...sind für den Zweck des FKAustG nicht zwingend erforderlich..., ...Petitum: Wir bitten, § 7 FKAustG entsprechend der Gesetzesbegründung..., ...dem Vorrang des KStTGzum FKAustG die Regelungen unberührt..., ...Rückgriff im KStTG auf das FKAustG einräumen. Zu § 8 Abs..., ...Durch Änderungen des § 8 FKAustG sollen die Meldepflichten..., ...Einlagenkonto in § 19 Nr. 19 FKAustG entsprechend erweitert...
-
Zu Regelungsvorhaben: