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8 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (8)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Verein begrüßt die Ausrichtung des Gesetzentwurfs auf Sicherung der Funktionsfähigkeit sowie auf Steigerung von Effektivität, Effizienz und Steuerungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich weist er darauf hin, dass die Abkehr von der im KJSG angelegten Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen viele enttäuschen muss und fordert Klarheit über das weitere Vorgehen nach der vorgesehenen Erprobungsphase. Die Vorrangregelung zugunsten infrastruktureller Angebote wird kritisch gesehen. Individuelle Unterstützungsbedarfe müssen stets gesichert sein. Es braucht verständliche Regelungen, eine praxistaugliche Finanzierung sowie die Vermeidung neuer Schnittstellen und Doppelstrukturen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 24.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Verein begrüßt die Ausrichtung des Gesetzentwurfs auf Sicherung der Funktionsfähigkeit sowie auf Steigerung von Effektivität, Effizienz und Steuerungsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich weist er darauf hin, dass die Abkehr von der im KJSG angelegten Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen viele enttäuschen muss und fordert Klarheit über das weitere Vorgehen nach der vorgesehenen Erprobungsphase. Die Vorrangregelung zugunsten infrastruktureller Angebote wird kritisch gesehen. Individuelle Unterstützungsbedarfe müssen stets gesichert sein. Es braucht verständliche Regelungen, eine praxistaugliche Finanzierung sowie die Vermeidung neuer Schnittstellen und Doppelstrukturen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sollen die noch erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe geregelt werden. Dringend nötige Regelungen im Vertragsrecht oder bei der der Gleichbehandlung der freien Träger fehlen. Es bedarf erheblicher Verbesserungen des Entwurfs, damit positive Wirkungen zur Weiterentwicklung der inklusiven Jugendhilfe entstehen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 25.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
Mit der Strukturreform soll die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch bei knappen Ressourcen einerseits sichergestellt und andererseits der Zusammenführung der Bereiche Kinder- und Jugendhilfe und Inklusion in die Praxis adäquat umgesetzt werden. Es soll die Verwaltung vereinfacht und die Komplexität an Schnittstellen reduziert werden. Das SGB VIII richtet sich künftig an alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, die Unterstützung benötigen. Zu den Entwürfen haben wir Stellung bezogen, schriftlich und bei einer Anhörung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Kinder-und Jugendhilfe im Interesse ihrer Adressat*innen 2. Gesamtzuständigkeit der Kinder-und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien mit und ohne Behinderung 3. Verbesserung von Zugängen und weniger Barrieren für Adressat*innen der Kinder-und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe
- Bereitgestellt von: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. am 18.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder-und Jugendhilfestrukturreformgesetz-1. KJHSRG
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG)
Anpassung des Referentenentwurfs eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes mit dem Ziel, die Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII fachlich und rechtlich tragfähig zu sichern, insbesondere durch Klarstellung und Sicherung individueller Rechtsansprüche, Vermeidung eines Vorrangs infrastruktureller Angebote gegenüber Einzelfallhilfen, rechtssichere Regelung von Bedarfsfeststellung und Leistungsgewährung sowie Sicherstellung einer bundeseinheitlichen, bedarfsgerechten und verlässlich finanzierten Leistungsstruktur.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt erstens für eine Ausweitung des Leistungsanspruchs zur Begleitung von Behandlungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auf ambulante Behandlungsmaßnahmen, zweitens für eine gesetzliche Verankerung psychotherapeutischer Stellungnahmen in der Bedarfsfeststellung, drittens eine Ausweitung der Kooperationsmöglichkeiten, sodass nicht nur bei Kindeswohlgefährdung, sondern für alle Kinder und Jugendlichen, die gleichzeitig Leistungen aus SGB V und SGB VIII erhalten, eine enge Abstimmung zwischen Jugendamt und behandelnden Psychotherapeut*innen bzw. Ärzt*innen gesetzlich ermöglicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz,1. KJHRSG)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
- Sicherstellung individueller, bedarfsgerechter und niedrigschwelliger Hilfen – unabhängig von Diagnosen - Verbindliche bundesweite Qualitätsstandards für infrastrukturelle Bildungsassistenz - Gesetzliche Verankerung der ICF als Grundlage der Bedarfsermittlung - Früher Leistungszugang bereits bei begründetem Verdacht auf Teilhabebeeinträchtigung - Erhalt individueller Hilfen bei entsprechendem Bedarf trotz Vorrang von Poollösungen - Gesetzliche Verankerung der Eltern als gleichberechtigte Partner*innen im Hilfeprozess - Flächendeckende, unabhängige und ausreichend ausgestattete Verfahrenslotsen - Rechtssicher geregelter und lückenlos abgesicherter Systemübergang (ab 2028) - Verbindliche finanzielle Absicherung aller Ebenen gemäß Konnexitätsprinzip, insbesondere für Kommunen
- Bereitgestellt von: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (bevki) am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben: