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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (6)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein. - Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in. - Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.

    • Bereitgestellt von: Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. am 08.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 30.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesetzentwurf betrifft folgende relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Verordnugsermächtigung für Erlass einer Verordnung EU rechtlich angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung nationale Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz (mit Ausnahme der Anwendungsreglungen unter dem Tierseuchenrecht) 5. Erlaubnis zur Werbung zu Impfstoffen gegenüber dem professionellen Tierhalter schaffen zur Verbesserung der Krankheitsvorbeugung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 09.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 27.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass dem Wohl des einzelnen Tieres mehr Bedeutung geschenkt wird als wirtschaftlichen Interessen, dass Seuchengeschehen durch eine Reduzierung der Tierzahlen vermieden werden und dass der großflächige Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verboten wird.

    • Bereitgestellt von: Animal Equality Germany am 25.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 20.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Anpassung des nat. Tiergesundheitsrechts an das Europ. Tiergesundheitsrecht. Wir freuen uns, dass in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf bereits einige der Anmerkungen unserer Stellungnahme von 2024 Berücksichtigung gefunden haben. Im aktuellen Tiergesundheitsgesetz ist lediglich die Verschleppung einer Tierseuche im Rahmen der Verbringung strafbewährt, während dies in der Vergangenheit (altes Tierseuchengesetz) für jegliche Verschleppung einer Tierseuche galt. U. a. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bitten wir, diese Änderung rückgängig zu machen. Zudem ist die angeführte Bußgeldbewährung für das vorsätzliche Nichtmelden einer Tierseuche ungenügend; wir fordern stattdessen eine Einordnung als Straftat.

    • Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 29.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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