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24 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EinSiG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (24)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa brauchen Institutssicherungssysteme strukturelle Ausnahmen. Das Vertrauen der Einleger und die Finanzierung des Mittelstands in den Regionen würden instabil, wenn die bewährten nationalen Einlagensicherungssysteme geschwächt würden, etwa durch Abschaffung von deren Vorrang in Insolvenzverfahren. Für die Stabilität des Finanzsektors und der Kreditverfügbarkeit ist zudem zentral, präventiv wirkende Maßnahmen der Institutssicherungssysteme nicht einzuschränken oder zu verkomplizieren.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Haftungsgemeinschaft kann nur dann für mehr Stabilität sorgen, wenn es sich um möglichst homogene Gruppen mit ähnlichem Risikoprofil und Geschäftsmodell handelt. Weitet man die Haftungsgemeinschaft auf die gesamte EU aus, schafft dies Fehlanreize zu Lasten der Finanzstabilität. Denn Institute und Finanzdienstleister würden dazu verleitet, höhere Risiken einzugehen und diese auf die Haftungsgemeinschaft zu verlagern. Die Lektion aus der Finanzkrise 2008 war, dieses als ‚moral hazard‘ bezeichnete Verhalten durch konsequente Anwendung des Haftungsprinzips (Risiko = Verantwortung) in Zukunft zu vermeiden. Seit Jahrzehnten haben sich dezentrale Sicherungssysteme wie die genossenschaftliche Institutssicherung als effektives Mittel zum Schutz der Einlagen von Bankkunden erwiesen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7353 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Banken und Sparkassen vor Ort schützen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir regen an, die von der DGSD vorgesehenen Spielräume zeitnah national zu nutzen und die EdB im EinSiG gesetzlich zu ermächtigen, die verfügbaren Finanzmittel für präventive Maßnahmen zu verwenden, um den Ausfall eines Kreditinstituts zu verhindern (Art. 11 Abs. 3 DGSD), und die verfügbaren Finanzmittel im Rahmen eines einzelstaatlichen Insolvenzverfahrens auch zur Finanzierung von Maßnahmen zur Wahrung des Zugangs von Einlegern zu gedeckten Einlagen zu verwenden (Art. 11 Abs. 6 DGSD). Zudem regen wir an, neben den präventiven und alternativen Maßnahmen, die Möglichkeit einer aufsichtlichen Vorfeldmaßnahme gesetzlich zu verankern, wonach die BaFin die Höhe der entschädigungsfähigen Einlagen unter anderem zum Schutz der Finanzmittel der EdB beschränken kann.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Laut der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD müssen Einleger vor Eröffnung eines Kontos und danach einmal jährlich schriftlich über die Zugehörigkeit ihrer Bank zur gesetzlichen Einlagensicherung informiert werden. Die Information erfolgt jährlich auch ohne Anlass, d.h. ohne dass sich an dem grundsätzlichen Schutzniveau der Einlagensicherung etwas ändert. Daher löst die jährliche Einlagensicherungs-Information Unsicherheit darüber aus, ob sich der Schutzumfang der Einlagen geändert hat. Deshalb ist unser Ziel die jährliche Einlagensicherungs-Information abzuschaffen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nationale Sicherungs- und Insolvenzregeln sind bereits heute bestens geeignet, um maximalen Einlegerschutz zu garantieren. Für die Ablösung effizienter nationaler Absicherungsmechanismen zugunsten eines pauschalen EU-Abwicklungsregimes besteht kein Anlass. Regionalbanken sind nicht systemrelevant und durch nationale Systeme vollständig abgesichert. Die Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf nicht-systemrelevante Banken würde die Finanzstabilität nicht erhöhen und einen unnötigen Eingriff in die effektive nationale Praxis darstellen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns mit dem Ziel die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme zu gewährleisten dafür ein, - die vom CMDI angestrebte Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittelgroße Kreditinstitute und die Beschränkung der Anwendung präventiver Maßnahmen durch Institutssicherungssystemen zu verhindern; - die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme zu verhindern; - den Vorrang institutssichernder Maßnahmen vor der Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen zu sichern.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
      2. BR-Drs. 310/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
      3. BR-Drs. 311/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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