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21 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EBeV 2030"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zu Heizzwecken in der EBeV 2030 zur Einhaltung der Vorgaben..., ...erfolgen kann. Mit der EBeV 2030 wurde für Flüssiggas..., ...Einstufung in Anlage 2 EBeV 2030 korrekt abgerechnet ..., ... Weiteren wird in der EBeV 2030 für Biopropan (Anlage..., ... für Biopropan in der EBeV 2030 an den tatsächlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) in Bezug auf die wirksame..., ... Mengen gemäß §8 der EBeV 2030 zu offenen Fragen und..., ...Behörde“ im Sinne § 8 EBeV 2030 (nabisy-Datenbank) und..., ...Inkonsistenzen: Zur Erfüllung der EBeV 2030 ist für gasförmige Brennstoffe..., ...der BioStr-NachV gemäß EBeV 2030 Ausgehend von der aus..., ...Anteils §8Absätze 2 und 3 EBeV 2030 zur Anwendung. Es ist..., ...Letzte Schnittstelle nach EBeV 2030 In §8 Abs. 3 EBeV ..., ...begründet darauf, dass die EBeV 2030 erst am 21.12.2022 in..., ...Treibhausgaseinsparung nach §8 EBeV 2030 erfüllen, als biogener..., ...Anteil im Sinne des §8 EBeV 2030. Für Lösungsvorschläge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 26.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THG-Minderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THG-Minderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Jahre 2023 bis 2030 (EBeV 2030) enthalten und mit einer..., ...Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030), betrieben werden. ..., ...Brennstoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030). Der Nachweis ist auf..., ...Brenn-stoffemissionshandelsgesetz (EBeV 2030) nicht möglich gemacht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 25.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biomasseanlagen mit weniger als 20 MW Feuerungswärmeleistung sollen ab 2027 vom nationalen Emissionshandel ausgenommen werden, was per Rechtsverordnung im BEHG verankert werden muss. Die Überwachungsanforderungen im TEHG sollten an das BEHG angepasst werden, da bis 2025 keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Zudem sollte die Pflichtenfreistellung im TEHG auf einen Biomasseanteil von 90 % erhöht werden, um Abfallanlagen mit Altholz zu erfassen. Der Wegfall kostenloser Emissionsberechtigungen stellt einen Wettbewerbsnachteil dar, weshalb § 26 Absatz 2 des TEHG gestrichen werden sollte. Carbon-Leakage-Schutzmaßnahmen sollten rasch von der EU-Kommission zugelassen werden, und die Anwendung der nationalen BECV-Kompensationsquoten beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 12.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030)......................., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 ......................., ...THG-Minderungsanforderungen in § 9 Absatz 1 EBeV 2030 nur für Anlagen mit ..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) zugewiesen haben. Aus..., ...Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) § 9 Berücksichtigung..., ...THGMinderungsanforderungen in der EBeV 2030 Mit der Umsetzung des..., ...ergeben. In § 9 Absatz 1 EBeV 2030 wird die Anwendbarkeit..., ...eine Klarstellung in der EBeV 2030. Vorschlag Ergänzung..., ...Paragraph 8 Absatz 2 der EBeV 2030: (2) Für den Biomasseanteil...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...offiziellen Fassung der EBeV 2030 enthalten sind. ..., ...Emissionsfaktoren nach EBeV 2030 nicht berücksichtigt..., ...biogenen Anteils gemäß EBeV 2030, Anlage 3, Teil 3 korrekt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eindeutig definieren 1 § 17 EBeV 2030 3. Zu § 2 Nr. 3:..., ...Regelung des § 5 Absatz 5 EBeV 2030. In der Vergangenheit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Raue gebeten, in der EBeV 2030 die Rechtsgrundlage ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... analog zu § 8 Abs. 9 EBeV 2030 einzuführen. So wären...
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