Stellungnahmen/Gutachten
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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BNatSchG 2009"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (252)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung und Novellierung eines Bundeswaldgesetzes
Das BWaldG soll zur Stärkung der ökologischen Ziele und der Ökosystemleistung im Wald einen festen Rahmen setzen. Das BWaldG soll modernisiert werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Recht nach §5 (3) BNatschG 2009 zwar durch den Grenzwert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unsere Position zum NatInfG: 1. Sofortiger Verfahrensstopp. Das Gesetzgebungsverfahren mit diesem Entwurf ist umgehend anzuhalten. 2. Grundlegende Überarbeitung. Der pauschale Schutzanspruch des § 20a Absatz 1 und die ausufernde, rechtlich unbestimmte Flächenkulisse dürfen nicht bestehen bleiben. Betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten, Eigentum und kommunale Planungshoheit sind verlässlich zu sichern. 3. Belastbare Folgenabschätzung. Flächenbetroffenheit, Erfüllungsaufwand und Auswirkungen auf Landwirtschaft und ländliche Räume müssen vorab vollständig ermittelt werden. 4. Neustart nicht ohne uns. Eine Überarbeitung darf nur gemeinsam mit Berufsstand, Kommunen und Ländern erfolgen. Freiwilligkeit und Kooperation müssen die Grundlinie bleiben.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 02.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den geplanten Änderungen des BNatSchG fordert der DAV: § 1 Nr. 2: Ersetzung des unklaren Begriffs „natürliche Klimaschutzfunktion“ durch „, dies auch im Interesse des Klimaschutzes“. § 1 Abs. 1a: Zurückhaltung beim Gebrauch des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“. § 2 Abs. 3a: Mangels Rechtsfolge erscheint die Prüfung, ob Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auf derselben Fläche mehrere Ziele und Verpflichtungen gleichzeitig erfüllen, überflüssig. Die pauschale Kompensationsbemessung wird abgelehnt und eine Überarbeitung der Parameter gefordert. § 20a Abs. 1: Ersetzung des Begriffs „Natürliche Infrastruktur“ durch eindeutigen Bezug zur Biodiversität. § 20a Abs. 3: Verlagerung der Eignungsfeststellung in die Gesetzesbegründung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz für Pferde (Equiden) vor dem Wolf
Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) setzt sich als Fachverband für Pferde, Esel und Mulis (im Folgenden kurz „Equiden“) für die naturnahe Haltung von Equiden und für deren Schutz ein. Dazu gehört auch der Herdenschutz, um Weidetiere vor dem Wolf zu schützen. Die VFD setzt sich dafür ein, dass ihre Besitzerinnen und Besitzer Unterstützung hierzu erhalten. Die VFD setzt sich auch für eine notwendige Tötung von Wölfen ein, nach geltender Rechtslage per Ausnahmegenehmigung, wenn diese gelernt haben, fachgerecht ausgeführte Herdenschutzmaßnahmen wiederholt zu überwinden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. am 30.07.2026
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben, zu erleichtern und zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 23.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Ausgestaltung des Naturschutzrechts bei Infrastrukturvorhaben
Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Naturschutz- und Kompensationsrechts für Infrastrukturvorhaben. Hierzu gehören insbesondere Regelungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zur Durchführung und Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen, zur Standardisierung naturschutzfachlicher Prüfungen, zum Flächenmanagement sowie zur Ausgestaltung naturschutzrechtlicher Anforderungen bei Planung, Genehmigung, Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
- Bereitgestellt von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Planungsbeschleunigung, Naturschutz, überragendes öffentl. Interesse
kein genereller Schutz im BNatSchG genannter Gebiete als im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehend
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Museums- und Touristikbahnen e. V. am 14.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag eines Schwellenwerts für die Probabilistik (RKR-Modell) für den Rotmilan
Positionspapier zur Festlegung eines adäquaten Schellenwert (Probabilistik).Abstandsradien sind als Bemessungshilfe für die Signifikanzbewertung überholt. Die Probabilistik ist wissenschaftlich validiert, kann Habitatpräferenzen berücksichtigen und Bewegungsmuster von Vögeln prognostizieren. Eine neu erarbeitete wissenschaftliche Methode darf nicht durch ein Angleichen an überholte Prüfbereiche und Regelvermutungen entwertet werden. Ein angemessener Schwellenwert für den Rotmilan beträgt 10 % relativ zum allgemeinen Lebensrisiko. Daraus lässt sich ein absoluter Schwellenwert (pro Individuum/WEA/Jahr) errechnen. Der Schwellenwert muss frei von Vorsorge sein und politisch in der Abwägung der unterschiedlichen Interessen festgelegt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: