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107 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"234/24"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (107)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG; BR-Drs. 234/24) Sehr geehrte Frau ..., ...Anlage GVSG (BR-Drs. 234/24) – Änderungsbedarfe aus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ 20/13171 sollen alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren „im überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. Dieses bevorzugt die Mobilfunkinfrastruktur. Das Gesetzesvorhaben steht im Widerspruch zum Vorschlag aus dem Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder“, in dem die anerkannten Grundsätze des Risikomanagements diskutiert und gefordert und unter anderem Schutzzonen vorgeschlagen werden. Die Verwirklichungsoption würde mit dem „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ kaum realisierbar. Somit beantragen wir, die Einrichtung von Schutzzonen als „überragendes öffentliches Interesse“ dem Mobilfunk gleichzustellen.

    • Bereitgestellt von: gesund verNETZt e.V. am 06.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13171 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 06.11.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...psychiatri-sche Komorbidität (S. 234-24), was rein psychosomatische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vom 23.Oktober 2025, C-234/24, Brose Prievidza sowie...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Da der Entwurf des BMF-Schreibens bei der künftigen Beurteilung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen auf die allgemeinen Grundsätze zur Einheitlichkeit der Leistung in Abschnitt 3.10 UStAE verweist, sollten auch diese an die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BFH angepasst und möglichst klar gefasst werden. Dabei sollten klare Kriterien und Beispiele für die Einordnung als einheitliche Leistung oder als Haupt- und Nebenleistung aufgeführt werden. Zudem ist eine angemessene Übergangsregelung erforderlich. Um aufwändige und teilweise viele Jahre in die Vergangenheit zurückreichende Korrekturen zu vermeiden, sollte es nicht beanstandet werden, wenn für Altfälle dauerhaft an der bisherigen Handhabung festgehalten wird.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vom 23.Oktober 2025, C-234/24, Brose Prievidza sowie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 5. Juli 2024, BR Drs. 234/24 Zu Nummer 2: § 43a: Sicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 5. Juli 2024, BR Drs. 234/24 Zu Nummer 2: § 43a: Sicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...rechtsgutachten-mvz-regulierung/. 2 BR-Drs. 234/24, S. 31. 3 BT-Drs. 20..., ...könnten“.12 10 BR-Drs. 234/24, S. 32. 11 BT-Drs. 20...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden. Ebenfalls begrüßt wird die Regelung zur Verbesserung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen, die nun gesetzlich verankert wird.

    • Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 22.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...(Bundesrats-Drucksache 234/24) übernommen. ÄNDERUNGSVORSCHLAG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden

    • Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 05.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
      • 13.04.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) als sofortige Übergangsmaßnahmen: Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden

    • Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 05.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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