Stellungnahmen/Gutachten
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2.177 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BMG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (2.177)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DGU setzt sich für eine effektive Reform der Notfallversorgung ein. Ziel ist es, die Versorgung von Patientinnen und Patienten in medizinischen Notfällen zu verbessern. Maßnahmen dazu wären u.a.: 1. Verbesserte bedarfsgerechte Patientensteuerung und damit einhergehend Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste, Koordination durch sektorenübergreifende Integrierte Leitstellen (ILS), Etablierung eines Ersteinschätzungsverfahrens und Notfallticketsystems 2. Sinnvolle Verzahnung von ambulanten Versorgungsangeboten und interdisziplinären (Notfall)Versorgungszentren
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch Beantwortung der von der AG 3: „Skalierbarkeit von Behandlungskapazitäten (stationäre / ambulante Versorgung einschl. Pflege, Reha und Mental Health“ und AG 4 „Personalerfassung, -einsatz und -ausbildung / Arbeitssicherstellung“ aufgestellten Leitfragen aus Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie leistet die DGOU/DGU einen Beitrag bei der Erarbeitung von Regelungsinhalten zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG).
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der nationalen Umsetzung EU-SoHO Verordnung
Nach Verabschiedung der EU-Verordnung 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheits- und Versorgungsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprung (SoHO) wird die Verordnung am 7. August 2027 in Kraft treten und muss zu diesem Zweck in nationales Recht überführt werden. Die Implementierung dieser Verordnung wird die Regulatorik der Blutspende und Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland fundamental verändern.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der vorgeschlagenen Regelung zur Verschiebung einer Evaluation des Kompetenzzentrums
Die Bundesärztekammer spricht sich dafür aus, dass eine Evaluation des Kompetenzzentrums nach § 2 der Verordnung zum 30.09.2026 vorgenommen wird. Die beabsichtigte Verschiebung des Termins auf den 31.03.2028 wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform einer zukunftsorientierten Notfallversorgung im Interesse der Versichertengemeinschaft
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen bundesweiten Strukturen der Notfallrettung, der Ersteinschätzung, der integrierten Notfallzentren sowie der Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 18.02.2026
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Adressatenkreis:
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17.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Medizinischer Dienst, Prozessbeschleunigung
Aufstellung und Ausstattung des Medizinischen Dienstes als verlässlicher Partner zur Schaffung von Transparenz und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Abbau bürokratischer Hürden bei der Prüfung innovativer Behandlungsmethoden.
- Bereitgestellt von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Etablierung eines zukunftssicheren Rahmens der Nutzenbewertung im AMNOG speziell für zielgerichtete Onkologika. Verbesserung bzw. Modifikation des gesetzlichen Rahmens für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen.
- Bereitgestellt von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern ein Verbot von Einweg E-Zigaretten.
Wir fordern dieses Verbot für das ElektroG, alternativ fordern wir es auch Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Anknüpfungspunkte für eine schnelle und wirksame Verbotsregelung würde eine Ergänzung der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) in Anlage 2 bieten. Nach der EU-Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen haben EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit das Inverkehrbringen einer bestimmten Kategorie von Tabakerzeugnissen (z.B. Einweg-E-Zigaretten) national zu verbieten, wenn das Verbot dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie 2014/40/EU durch die TabakerzV und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) umgesetzt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 13.02.2026
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: