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1.664 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.664)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber stellen eine technische Plattform zur Verfügung, für die sie regulierte Entgelte erhalten. Marktverzerrende Eingriffe seitens dieser Akteure in den Betrieb von Speichern und in die Erzeugung sollen hinsichtlich ihrer Dimension begrenzt und transparent gemacht werden. Vollständig integrierte Netzkomponenten der Netzbetreiber sollen nicht in den Strom-, Wärme- oder Wasserstoffmarkt eingreifen. Klar begrenzt werden sollen auch Eingriffe auf der Stromverbrauchsseite, z.B. unter dem §14a EnWG und dem §13k EnWG. Systemdienstleistungen brauchen einen Wert zB Redispatchmarkt unter dem §12h EnWG.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Aufweichung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und unmittelbar Investitionsentscheidungen verzögern oder verhindern. Ein Redispatchvorbehalt würde vor allem Unsicherheiten schaffen, Investitionen verhindern und die Energieversorgung verteuern. Stattdessen gilt es, die schon heute vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Das System muss flexibler und steuerbarer werden, siehe Regelungsvorhaben "Flexibilitäten bei Verbrauch und Erzeugung anreizen für bessere Integration von EE-Strom". Bei allen geplanten Regelungen muss der Erhalt von KMU-geprägten Strukturen und der Akteursvielfalt mitgedacht werden.

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 09.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Aufweichung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und unmittelbar Investitionsentscheidungen verzögern oder verhindern. Ein Redispatchvorbehalt würde vor allem Unsicherheiten schaffen, Investitionen verhindern und die Energieversorgung verteuern. Stattdessen gilt es, die schon heute vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Das System muss flexibler und steuerbarer werden, siehe Regelungsvorhaben "Flexibilitäten bei Verbrauch und Erzeugung anreizen für bessere Integration von EE-Strom". Bei allen geplanten Regelungen muss der Erhalt von KMU-geprägten Strukturen und der Akteursvielfalt mitgedacht werden.

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 09.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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