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300 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Wärmeplanungsgesetz"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (300)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen im Baugesetzbuch sind erforderlich, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen, damit Neubauten wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Dazu zählt auch die Abschaffung des Umwandlungsverbots gemäß § 250 BauGB. Ergänzend sollten verbindliche Standards für die Berücksichtigung nachhaltiger Materialien und CO2 Bilanzen bei der Planung und Genehmigung von Bauprojekten eingeführt werden. Gleichzeitig ist eine Anpassung der Vorschriften zur kommunalen Wärmeplanung notwendig, um diese stärker mit energetischen Anforderungen zu verknüpfen und so eine zukunftsorientierte Wärmeversorgung zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Blickpunkt nehmen Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. Die Umlage nach § 559 Abs. 1 BGB soll auf 11 Prozent angehoben werden, um Vermietern eine bessere Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mietspiegel: Schaffung von Regelungen im BGB mit dem Ziel, die Qualität und Akzeptanz von Mietspiegeln zu erhöhen und sie zu einem verlässlichen Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Mietpreisbremse: Anpassungen des § 556d. Ziel ist es, die Mietpreisbremse sozialer und marktgerechter auszugestalten und Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen zu schaffen. Kappungsgrenze(558 BGB): Keine weitere Absenkung der Kappungsgrenze.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Blickpunkt nehmen Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG) erhoben wurden..., ...Wärmeplanung (§ 1 Wärmeplanungsgesetz) sowie die Umsetzung..., ...Wärmepläne (§ 13 Wärmeplanungsgesetz) und der Netzentwicklungspläne...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz auf die Vorgaben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz auf die Vorgaben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz zurückzunehmen,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz ist im Sinne der Technologieneutralität anzupassen. Modifizierung der 65%-Verpflichtung in diesem Segment, da diese zum Einbau sehr kostenintensiver Technologien zwingt. Für Neubauten soll ab 2030 das Konzept der „Null-Emissions-Gebäude“ gelten, bei dem Gebäude keine/minimale Treibhausgasemissionen verursachen und den Energiebedarf aus Erneuerbaren decken. Die Bewertung von Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Primärenergiefaktor von 0 soll dessen Klimafreundlichkeit unterstreichen. Für sanierte Altbauten wird ein „ZEB-ready“-Standard vorgeschlagen, der Gebäude auf den Einsatz moderner Heiztechnologien vorbereitet und als energieeffizient einstuft. Verpflichtende Lebenszyklusanalyse, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu erfassen.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 02.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Blickpunkt nehmen Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Blickpunkt nehmen Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist grundsätzlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz sind besser aufeinander..., ...stattdessen z. B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) oder Energiewirtschaftsge-setz..., ...neue Wärmenetze im Wärmeplanungsgesetz ausdrücklich verwiesen..., ...Wärme-netze nach Wärmeplanungsgesetz verwiesen werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz zurückzunehmen,...
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