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848 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (848)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen der Förderbedingungen für die Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)

    • Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 15.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf die Nutzung klimafreundlicher Gase im Gebäudesektor. EFET D setzt sich für einen europäischen und marktbasierten Rechtsrahmen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase ein. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der vorgesehenen Instrumente, insbesondere der Bio-Treppe und der Grüngasquote, einschließlich eines EU-weit harmonisierten Zertifizierungs-, Nachweis- und Handelssystems. Darüber hinaus wird eine bürokratiearme, technologieoffene und kostentransparente Umsetzung sowie eine konsistente Abstimmung mit bestehenden regulatorischen Instrumenten, insbesondere dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie weiteren Nachhaltigkeits- und Förderregelungen, angestrebt.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Impulse für einen effizienten und effektiven Referentenentwurf zu den Eckpunkten GMG mit dem Ziel Transparenz, private Kapitalmobilisierung, Kosteneffizienz für alle betroffenen Akteure, insbesondere Betreiber netzgebundener Versorgungsinfrastrukturen zu sichern, Finanzierungszugänge für Gebäudeeigentümer:innen zu sichern und die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs in Deutschland im Sinne des Werterhalts und der Risikominderung zuküngtiger Brennstoff-& CO2-Preisrisiken zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Made in Germany 2030 am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 19.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passendere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze zu erwirken. Dies betrifft die Finanzierung, Planungssicherheit und Beteiligung von Bürgerenergieakteuren in der Wärmeplanung.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf eine technologieoffene und bundesweit einheitliche Ausgestaltung der Regelungen für den Wärmemarkt. Dabei geht es insbesondere um die Berücksichtigung flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Energieträger als Erfüllungsoptionen, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Bioöl und Biogas, eine bürokratiearme Umsetzung erneuerbarer Anteile, etwa über massenbilanzielle Nachweissysteme beim Inverkehrbringer, sowie um eine technologieoffene Aktualisierung der 1. BImSchV.

    • Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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