Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

547 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BEG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (547)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 23.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zwischen GEG und Förderung (BEG): Die Förderlogik darf ..., ... und der Förderlogik der BEG. Fokus: Quartiersansätze..., ...konsistente Umsetzung von GEG und BEG. Sie darf nicht als nachgelagertes..., ...Energieausweise, Förderanträge (BEG) und Monitoring sollten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerenergiegesellschaften (BEG) in Art. 3 EEG, deren Definition..., ...Energy Sharing. Bisher sind BEG in Deutschland reine Erzeugungsanlagen..., ...Sharing können Mitglieder von BEG den Strom ihrer gemeinschaftlich..., ...Reststrommengen von außerhalb der BEG bezogen. Direktverbrauchter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt einzelne soziale Verbesserungen der BEG-Förderreform, insbesondere den neuen Familienzuschlag und die gezielte Unterstützung besonders sanierungsbedürftiger Gebäude. Zugleich kritisiert er die kurzfristige Umsetzung ohne ausreichende Übergangsfristen sowie die parallele Kürzung wesentlicher Förderbestandteile, die Investitionsanreize für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer schwächen.

    • Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG) enthalten sowohl sinnvolle..., ...8.4.5 der Förderrichtlinie BEG EM). Dadurch verschieben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG) dringend notwendig. Die..., ... für effiziente Gebäude (BEG) muss weiterhin verlässlich..., ...investiertes Geld: Jeder BEG-Fördereuro löst Investitionen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Stärkere Steigerung des CO2-Preises, damit fossile Energieträger im Verhältnis zu Wasserstoff und Wärmepumpen günstiger werden. ETS-Richtlinie 2003/87/EG und Reform-Richtlinie (EU) 2023/959

    • Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 18.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 08.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG) dringend notwendig. Die..., ... für effiziente Gebäude (BEG) muss weiterhin verlässlich..., ...investiertes Geld: Jeder BEG-Fördereuro löst Investitionen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV) Vorschlag zur Entschlackung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG) dringend notwendig. Die..., ... für effiziente Gebäude (BEG) muss weiterhin verlässlich..., ...investiertes Geld: Jeder BEG-Fördereuro löst Investitionen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 07.11.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für effiziente Gebäude (BEG) die tragenden Säulen des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 07.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für effiziente Gebäude (BEG) die tragenden Säulen des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 07.11.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für effiziente Gebäude (BEG) die tragenden Säulen des...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Preise) schützen. • Die BEG-Förderung ist eine dringend..., ... Evaluationsberichts zur BEG-Heizungsförderung (siehe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.

    • Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 06.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Förderung effizienter Gebäude (BEG) neu aufstellen. Allerdings..., ...Neuaufstellung von GEG und BEG konkrete Impulse für mehr...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.

    • Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 06.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Förderung effizienter Gebäude (BEG) neu aufstellen. Allerdings..., ...Neuaufstellung von GEG und BEG konkrete Impulse für mehr...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG-IV) soll die Textform als Nachweis der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages ausreichend sein (§ 2 NachweisG). Auch im Mietrecht soll eine Entlastung angestrebt werde, indem der Verweis auf § 550 BGB in § 578 BGB gestrichen wird. Dies würde das aufwendige IDNow-Verfahren überflüssig machen. Im Handelsrecht ist seit April 2022 der elektronische CMR-Frachtbrief (e-CMR) in Deutschland für internationale Transporte zulässig, jedoch fehlt eine Regelung für den innerdeutschen Transport. Die Bundesregierung sollte daher § 408 III HGB nutzen, um den digitalen Frachtbrief zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BEG IV: Digitale Arbeitsverträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Preise) schützen. • Die BEG-Förderung ist eine dringend..., ... Evaluationsberichts zur BEG-Heizungsförderung (siehe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Effektive Förderlandschaft: Die BEG-Förderung ist aktuell komplex..., ...sollte, — wie bereits bei der BEG-Heizungsförderung vorhanden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Diakonie Deutschland setzt sich für gute Kriterien bei der Auswahl von sozial-gerechten Klimaschutzmaßn. in der Umsetzung des EU-Klima-Sozialfonds ein. Ab 2027 werden mit dem neuen EU-Emissionshandel (ETS-2) erstmalig Preise auf den Ausstoß von CO2 in den Bereichen Gebäude und Verkehr erhoben. Der neue ETS ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. Preise für Öl, Gas und Benzin werden dadurch steigen. Damit besonders betroffene Haushalte entlastet werden, stellt die EU einen Klima-Sozialfonds bereit. Voraussetzung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen Klima-Sozialpläne mit Maßnahmenvorschlägen bei der EU-Kommission einreichen. Ein Bündnis aus Klima-, Umwelt- u.Sozialvb. fordert in einem 5-Punkte-Plan von der BReg. einen Fahrplan, der den ETS so gestaltet, dass er wirkt u. nicht überfordert.

    • Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Heizungstausch Förderbonus in der BEG-Förderung bei Einhaltung..., ... für effiziente Gebäude (BEG) für vulnerable Haushalte..., ...Deshalb sollte innerhalb der BEG-Förderprogramme für “..., ... Gleichzeitig sollte die BEG für das oberste Einkommensdezil..., ...Wärmepumpen innerhalb der BEG förderfähig. Damit die ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerenergiegesellschaften (BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023..., ..., Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder bzw..., ... Die Voraussetzungen für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 ..., ...weitere Beschränkung von BEG mit Blick auf die Projektanzahl..., ...seit Anfang 2023 nur drei BEG vom Ausschreibungsprivileg...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerenergiegesellschaften (BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023..., ..., Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder bzw..., ... Die Voraussetzungen für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 ..., ...weitere Beschränkung von BEG mit Blick auf die Projektanzahl..., ...seit Anfang 2023 nur drei BEG vom Ausschreibungsprivileg...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerenergiegesellschaften (BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023..., ...Nr. 2 EnWG-E zu sein. Die BEG-Definition in § 3 Nr. 15..., .... D.h. die Anwendung der BEG-Definition müsste hinsichtlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerenergiegesellschaften (BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023..., ..., Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder bzw..., ... Die Voraussetzungen für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 ..., ...weitere Beschränkung von BEG mit Blick auf die Projektanzahl..., ...seit Anfang 2023 nur drei BEG vom Ausschreibungsprivileg...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wirtschaftliche, regulatorische und soziale Rahmenbedingungen neu ausbalanciert werden. Das White Paper des DENEFF EDL_HUB zeigt, wie ein partnerschaftliches Marktdesign Investitionssicherheit und Verbraucherschutz miteinander verbindet und soziale Akzeptanz schafft – gemeinsam statt gegeneinander. Ausgangslage und Ziel: Die Wärmewende ist ein Schlüsselprojekt der deutschen Klimapolitik. Um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, muss die Wärmeversorgung tiefgreifend umgebaut werden: - bis 2030 mindestens 50 % erneuerbare Energien in der Fernwärme; - bis 2045 vollständige Dekarbonisierung.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 24.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Förderinstrument • Einrichtung eines BEG-Moduls „Social Contracting..., ...Komponenten, • Erweiterung der BEG-Förderkulisse um das Modul..., ... für effiziente Gebäude (BEG) deutlich effizienter eingesetzt..., ...Förderung über ein eigenes BEG-Modul abgewickelt werden..., ...geschaffen, ohne die begrenzten BEG-Mittel zusätzlich zu ..., ...Förderinstrument im Förderprogramm BEG eingerichtet werden. Die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG) ist für den erneuerbaren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... für effiziente Gebäude (BEG) ist für den erneuerbaren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die Annahme, dass nach dem BEG geförderte Sanierungen ..., ...Die mitgeteilten Daten zum BEG und die angeblichen Einsparungen...
Nach oben blättern