Stellungnahmen/Gutachten
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83 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (83)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmebn verbessern
Reduzierung der Strom und Energiekosten Reduzierung der Lohnnebenkosten weniger Bürokratie durch Digitalisierung und eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 26.05.2025
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Adressatenkreis:
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22.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmebn verbessern
Reduzierung der Strom und Energiekosten Reduzierung der Lohnnebenkosten weniger Bürokratie durch Digitalisierung und eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 16.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbständige bei der Erhebung der Sozialbeiträge nicht schlechter stellen als Arbeitnehmer
Bei der Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterscheiden sich die Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer. Während bei Arbeitnehmern ausschließlich der Bruttolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit als Bemessungsgrundlage herangezogen wird und der Arbeitgeber die Beiträge zur Hälfte übernimmt, werden bei Selbständigen sämtliche Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Zudem müssen Selbständige die Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Beitragsermäßigungen, wie sie für geringverdienende Arbeitnehmer im Übergangsbereich bei einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro vorgesehen sind, gelten für Selbständige nicht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung des Gesamtbeitragssatzes zur Sozialversicherung auf unter 40 Prozent
Um die Abgabebelastung dauerhaft in einem vertretbaren Maß zu halten, müssen in allen Sozialversicherungszweigen Maßnahmen ergriffen werden, die eine nachhaltige Finanzierbarkeit sicherstellen und Beitragssatzanstiege ausschließen. Wir fordern eine Deckelung des Gesamtbeitragssatzes auf maximal 40 Prozent.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 31.01.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reformagenda der BReg erfordert: Steuerentlastungen durch degressive AfA, erweiterten Verlustrücktrag, Abbau der Mindestbesteuerung, verbesserte Thesaurierungsregelung, vorgezogene Körperschaftsteuersenkung und Wahrung des Schutzes von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Beim Bürokratieabbau muss die Wirtschaft über Genehmigungsfiktionen, Praxis-Checks und eine sofortige Beschränkung der LkSG-Verpflichteten entsprechend des Omnibus I entlastet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf unter 40 Prozent zu deckeln. Bei den Energiepreisen braucht es eine Wettbewerbsstrategie, auch durch Anpassung des Emissionshandels. Auf EU-Ebene sind über ESRS-Vereinfachung und EUDR-Novelle, bei der Arbeitnehmerentsendung und durch das „One in, two out"-Prinzip Entlastungen voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung der Personalarbeit
Die Chancen der Digitalisierung müssen genutzt werden, um die Unternehmen zukunftsfest aufzustellen und langfristig Arbeitsplätze zu sichern. Ein moderner Rechtsrahmen muss dazu die notwendigen Spielräume schaffen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des BEG IV um weitere Entlastungsmaßnahmen.
Der Entwurf zum BEG IV wird unterstützt und muss um weitere Entlastungsmaßnahmen ergänzt werden. Die Verfahrensgestaltung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von einer Holschuld der Arbeitgeber zu einer Bringschuld der Krankenkassen umgekehrt werden. Abschaffung der Schriftform im Nachweisgesetz für alle Betriebe. Einführung einer Bagatellgrenze für die Belegausgabepflicht. Rechtsanspruch auf verbindliche Auskunft durch Finanzbehörden einführen. Ausnahme für Kleinbetriebe von der Bestellungspflicht von Abfallbeauftragten. Streichung der Anzeigepflicht für nicht gewerbsmäßige Transporte ungefährlicher Abfälle. Berücksichtigung der geänderten Geringfügigkeitsschwelle auch im Künstlersozialversicherungsgesetz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben: