Stellungnahmen/Gutachten
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1.158 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.158)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung im Medizinforschungsgesetz für Stärkung Medizinischer Forschung
Anpassungen und ergänzende Maßnahmen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, um Deutschland bei der Durchführung Klinischer Studien, sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im akademischen Bereich, wieder an die Spitze zu bringen.
- Bereitgestellt von: BUVEBA Bundesverband des nichtärztlichen Studienpersonals in der Klinischen Forschung eV am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsadressaten (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG), ggf..., ...Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) mit sich bringen würde....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren und Strukturen für klinische Studien in Deutschland verbessern
Die Rahmenbedingungen für klinische Studien, insbesondere der Teilbereich der akademisch initiierten klinischen Studien, muss verbessert werden. Ziel muss es sein, deren Anzahl in Deutschland wieder zu erhöhen. Ein wichtiger Aspekt wird dabei sein, die geplanten Standardvertragsklauseln nah an den zwischen der Akademia und Industrie ausgehandelten Musterverträgen zu orientieren. Insgesamt sollte die Bürokratie, zum Beispiel im Bereich Strahlenschutz, weiter reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsadressaten (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG), ggf..., ...Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) mit sich bringen würde....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der klinischen Forschung im Kontext des Medizinforschungsgesetzes (MFG)
Zusammenführung von ordnungspolitischen Regelungen für die klinische Forschung mit Ansätzen der Pharmastrategie zu einer Gesamtstrategie für den Forschungs- und Entwicklungsstandort.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungsadressaten (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG), ggf..., ...Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) mit sich bringen würde....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche
Für den Forschungsstandort Deutschland ist das aktuelle Tierversuchsrecht ein enormer Wettbewerbsnachteil. Der im europäischen Vergleich hohe Bürokratieaufwand, häufig mit geringem Mehrwert für das Tierwohl, die Rechtsunsicherheit in Sach- und Verfahrensfragen, erhebliche föderale Unterschiede in der Durchführung von Genehmigungsverfahren sowie die uneinheitlichen Auslegungen gesetzlicher Vorgaben und Anforderungen führen dazu, dass wissenschaftliche Tierversuche kaum mehr praktikabel umgesetzt werden können. Forschung mit und an Tieren wird auf absehbare Zukunft weiterhin eine wichtige und notwendige Rolle unter anderem im Medizinbereich spielen.
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Regelungen für embryonale Stammzellforschung
Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist in Deutschland stärker eingeschränkt als in fast allen anderen europäischen Ländern. Da nur importierte, häufig veraltete Zelllinien genutzt werden dürfen, Stichtags- und Herkunftsregelungen zu beachten und zudem komplexe Genehmigungsprozesse notwendig sind, entstehen in einigen Forschungsfeldern (z. B. zellbasierte Therapien) gravierende Nachteile bzw. Verzögerungen für Forschende in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetz
In Bezug auf die Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes sollen Ausnahmen vom Besserstellungsverbot erweitert, Spin-Offs und Bauvorhaben beschleunigt und der Anwendungsbereich erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
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BT-Drs. 21/4500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der geplanten Erleichterungen im Vergaberecht und einer Reduktion der Berichtspflichten. Angestrebt wird eine weitere Anhebung der Schwellenwerte und deren Vereinheitlichung.
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbstdeckung/Entscheidungsfreiheit für Abschluss von Versicherungen
Nach Nr. 1.4 ANBest-I dürfen institutionell geförderte Zuwendungsempfänger im Regelfall (bis auf wenige Ausnahmen, insbesondere bei gesetzlich notwendigen Versicherungen) keine Versicherungen abschließen. Das Prinzip der Selbstdeckung, das dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspringt und für die bundesunmittelbare Verwaltung sinnvoll ist, ist jedoch nicht auf die AUF übertragbar. Forschung ist ihrer Natur nach häufig risikobehaftet, die AUF haben aber keinen finanziellen Spielraum, um diese Risiken im Notfall abzudecken und würden im Schadensfall von den Zuwendungsgebern auch keine Kompensation erhalten. Vorgeschlagen wird, das Versicherungsverbot aufzuheben und den Abschluss von Versicherungen in die Risikoabwägung der AUF zu übertragen.
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
OA-Publikationsbesteuerung vereinheitlichen
Insbesondere bei sog. transformativen Verträgen (etwa den drei großen bundesweiten DEAL-Verträgen), die sowohl Kosten für das Lesen als auch für das Publizieren enthalten, sind Verlage und wissenschaftliche Einrichtungen gezwungen, komplexe und bürokratische Steuer-Splittingmodelle zu entwickeln, um die Doppelrolle von Publizieren (19 %) und Lesen (7 %) abzubilden. Diese Regelung ist praxisfern, ineffizient und hinderlich für den von Bund, Ländern und Wissenschaft gewünschten Open-Access-Ausbau. Die Allianz empfiehlt daher, die Steuersätze für Lesen und Publizieren in diesem Bereich einheitlich auf 7 % festzulegen.
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
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Zu Regelungsvorhaben: