Stellungnahmen/Gutachten
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344 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WindSeeG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (344)
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Zu Regelungsvorhaben:
OWP-Betreiber sorgen sich um Rechtssicherheit, wenn die Durchführung einer UVP nicht mehr möglich sein soll. BWO setzt sich für den Erhalt einer Kann-Vorschrift ein, so dass auch weiterhin freiwillig von Entwicklern eine UVP durchgeführt werden kann.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 08.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsantrag sieht im §8a WindSeeG vor, dass „die im Flächenentwicklungsplan..., ...sind“. Zudem soll §72a WindSeeG verlängert werden. ..., ...(REDIII) hinsichtlich WindSeeG gewährleistet wird. ..., ... der Rechtsfolgen der WindSeeG-Novelle stehen im Raum...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der UVP und artenschutzrechtlicher Prüfung bei Umsetzung der RED III Offshore
Erhalt der Meere als lebendige Ökosysteme mit zahllosen für uns Menschen wichtigen Ökosystemleistungen.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) ausgetauscht. Dafür ..., ...Bundeskabinett verabschiedete WindSeeG-Entwurf neben der UVP..., ...Bundestag und Bundesrat zum WindSeeG ad absurdum. Die ökologischen..., ... im Solarpaket und im WindSeeG ab. Folgen Sie den Empfehlungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur weiteren Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.03.2025
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Windenergie-auf-SeeGesetz (WindSeeG). Bis 2030 sollen hierdurch..., ...Klimaschutz (BMWK) aus dem WindSeeG ist festgehalten, dass..., ...Ausschreibungen nach § 96 Nr. 9 im WindSeeG sollen auf Kriterien ..., ...Ausschreibungen nach § 96 WindSeeG hat der BDEW bereits ..., ... werden, die dem § 96 WindSeeG gerecht wird. In den ..., ... an anderer Stelle im WindSeeG verankert. 3 Kriterien..., ...Ausschreibungen nach § 96 Nr. 9 im WindSeeG nach Kriterien verläuft..., ...Ausschreibungsrunde nach § 96 Nr. 9 des WindSeeG eine solche Analyse durchgeführt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsedesign Windenergie Offshore
Ziel ist die Ausgestaltung eines effizienten und zugleich die Realisierung von Offshore-Windenergieparks in den Fokus rückenden Ausschreibungsdesigns. Reduzierung von Investitionsrisiken und Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jahr 2017 eingeführte WindSeeG sowie die Novellierung..., ...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie wei tere relevante..., ...andere Prioritäten als das WindSeeG 2023, was eine Angleichung..., ...kostenoptimierten Ertragszielen im WindSeeG würde die Planung konsequent..., ...§ 81 Abs. 2 S.1 Nr. 5 WindSeeG 2023 sollte der Zeitpunkt..., ...81 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 WindSeeG 2023, der die Herstellung..., ...Realisierungsfristen sind in § 82 WindSeeG 2023 festgesetzt. § 82 Abs.2 WindSeeG 2023 regelt hier die ..., ... S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WindSeeG 2023 zum hun dertprozentigen..., ...Zuschlages § 82 Abs. 3 WindSeeG 2023 sieht vor, dass ..., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. ..., ...des § 82 Abs. 3 Satz 2 WindSeeG 2023, die regelt, dass..., ...derzeitige Regelung des § 83 WindSeeG 2023 den diagnosti zierten..., ...Änderungsbedarf in den §§ 81 und 82 WindSeeG 2023 nicht entfallen lassen. § 83 Abs. 1 WindSeeG 2023 regelt zwar im Grundsatz..., ...Bieters nach § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 stets vermutet. ..., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Die..., ...Anpassung von § 69 (7) WindSeeG 2023 erforderlich. Auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konsultationsfragen - Windenergie auf See (Dezember 2025)
12.11.2025 Windenergie auf See Einleitung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant eine Novellierung des WindSeeG. Leitthemen sollen die Steigerung der Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus, die verbesserte Synchronisierung von Netzausbau und Erzeugungskapazität, die weitere Marktintegration des Offshore-Stroms sowie Regelungen zu Offshore-Wasserstoff-Erzeugung und -Transport sein. Die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens soll die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns mit Konsultationsfragen an die Stakeholder des Ausbaus der Offshore-Windenergie und des Offshore-Wasserstoffs.
- Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 31.12.2025
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Adressatenkreis:
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23.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) werden zentrale Weichen..., ...lassen könnte, sofern das WindSeeG nicht rechtzeitig angepasst..., ...regulatorischen Änderungen im WindSeeG proaktiv zu antizipieren..., ...anstehenden Reformen des WindSeeG und des FEP umzusetzen..., ...Wasserstoffpipelines im WindSeeG und FEP für mindestens..., ...Fläche mit novelliertem WindSeeG ab 2027, • Erhalt von..., ...essenziell, dass Änderungen im WindSeeG – insbesondere zur Zulassung..., ...es-senziell, dass Änderungen im WindSeeG – insbesondere zur Zulassung..., ...konkreten Anpassungen im WindSeeG als vier Maßnahmenbündel..., ...Umsetzung im FEP Gemäß dem WindSeeG sind die zur Erreichung..., ...anzuschließen (§ 1 Abs. 2 WindSeeG), d.h. Offshore Windenergieanlagen..., ... Diese Ziele wären im WindSeeG zu regeln und sodann ..., ...schlagen daher vor, das WindSeeG klarstellend dahingehend..., ...rechtliche Unsicherheiten im WindSeeG, da es nur auf den Abschnitt..., ...Genehmigungsregime notwendig macht (WindSeeG und Bundesberggesetz ..., ...beschleunigen, sollte das WindSeeG so angepasst werden, ..., ...Anwendungsbereich (§ 1 WindSeeG) und die Gleichstellung..., ...Regulatorische Öffnung im WindSeeG: Zulassung kombinierter..., ...werden können, muss das WindSeeG jetzt entsprechend angepasst...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Definition von systemdienlichen Elektrolyseuren
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will „systemdienliche Elektrolyseure“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs ist die Umsetzung vorgesehen. Der Förderrahmen ist jedoch noch nicht konkretisiert. >> Die schnelle Vorlage und Umsetzung des Förderprogramms “systemdienliche Elektrolyseure” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele ist unerlässlich. >> Elektrolyseure im Süden Deutschlands müssen als systemdienlich und damit förderfähig anerkannt werden. >> Eine zum Elektrolyserförderprogramm kombinierbare OPEX Förderung wäre notwendig.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 82/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023 -
BT-Drs. 20/10296
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Windenergie-auf-See-Gesetz - Berichtszeitraum 2018 - 2022/2023
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BR-Drs. 82/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...“ auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG fördern. Gemäß des Haushaltsentwurfs..., ...” auf Basis §96 Nr. 9 WindSeeG für nationale Wasserstoffziele...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Markt- und Investitionsrahmens für Offshore-Wind
Das Diskussionspapier des Bundesverbands Windenergie Offshore (BWO) fordert eine Stärkung des Markt- und Investitionsrahmens für Offshore-Wind in Deutschland. Zentrale Vorschläge sind die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfD), angepasste Realisierungsfristen, längere Betriebsdauern von bis zu 35 Jahren sowie grenzüberschreitende Netzanschlüsse. Ziel ist es, Investitionssicherheit zu schaffen, Kapitalkosten zu senken und die Stromerzeugungskosten nachhaltig zu reduzieren. Damit soll der Offshore-Ausbau kosteneffizient, systemdienlich und im Einklang mit europäischen Vorgaben vorangebracht werden.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 19.09.2025
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jahr 2017 eingeführte WindSeeG sowie die Novellierung..., ...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sowie weitere relevante..., ...andere Prioritäten als das WindSeeG 2023, was eine Angleichung..., ...kostenoptimierten Ertragszielen im WindSeeG würde die Planung konsequent..., ...§ 81 Abs. 2 S.1 Nr. 5 WindSeeG 2023 sollte der Zeitpunkt..., ...81 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 WindSeeG 2023, der die Herstellung..., ...Realisierungsfristen sind in § 82 WindSeeG 2023 festgesetzt. § 82 Abs.2 WindSeeG 2023 regelt hier die ..., ... S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 WindSeeG 2023 zum hundertprozentigen..., ...Zuschlages § 82 Abs. 3 WindSeeG 2023 sieht vor, dass ..., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Im..., ...des § 82 Abs. 3 Satz 2 WindSeeG 2023, die regelt, dass..., ...derzeitige Regelung des § 83 WindSeeG 2023 den diagnostizierten..., ...Änderungsbedarf in den §§ 81 und 82 WindSeeG 2023 nicht entfallen lassen. § 83 Abs. 1 WindSeeG 2023 regelt zwar im Grundsatz..., ...Bieters nach § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 stets vermutet. ..., ...den Absatz § 83 Abs. 2 WindSeeG 2023 zu streichen. Die..., ...Anpassung von § 69 (7) WindSeeG 2023 erforderlich. Auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BSH-Konsultation: 2. Änderung des FEP 2025 (BSH, 19. Juni 2026)
Das BSH hat die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2025 für Offshore Wind-Flächen überprüft, die noch nicht bezuschlagt sind. Ziel der heute vorgelegten Änderung ist, die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des FEP im Januar 2025 im Hinblick auf einen effizienten und verstetigten Ausbau der Windenergie auf See zu berücksichtigen. Für die Flächen N-10.1 und N-10.2 werden verschiedene Anpassungsoptionen unter Einbeziehung des sonstigen Energiegewinnungsbereichs SEN-1 vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Flächen N-12.4 und N-12.5 soll nicht im Jahr 2027 erfolgen, damit verschiebt sich auch deren Inbetriebnahme bis auf weiteres. https://wp.bsh.de/blog/2026/06/19/flaechenentwicklungsplan-2025-entwurf-fuer-eine-2-aenderung-veroeffentlicht/
- Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...insbesondere die generische WindSeeG-Forderung zur Sektorenkopplung..., ...Sektorenkopplung nach geltendem WindSeeG ausschließlich in Bereichen..., ...Bereichen: Nach geltendem WindSeeG ist Offshore-Sektorenkopplung..., ...daher eine Änderung des WindSeeG, die kombinierte Anschlusskonzepte..., ...vorgesehen. Ohne eine WindSeeG-Änderung, die Sektorenkopplung..., ...Rahmen der Fristen des WindSeeG für das Plangenehmigungsverfahren..., ...der gewählten Option. WindSeeG-Änderung: Sektorenkopplung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anstehenden Novelle des WindSeeG. Positionen in Kürze..., ...Ausschreibungsbedingungen im WindSeeG Ausschreibungsbedingungen..., ...Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sollten aus Sicht des..., ...überarbeitet werden, welche im WindSeeG festgelegt sind. Diese..., ...des § 2a Abs. 2 Satz 2 WindSeeG), - Die maximale Anzahl..., ...(neuer Absatz in § 54 WindSeeG). Eine solche Modifizierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RED III - Erneuerbare Energien Richtlinie
Umsetzung der Richtlinie für die Windenergie an Land: Stellungnahme zum Referentenentwurf, Konkretisierung unbestimmte Rechtsbegriffe, Verbesserung Umweltstandard - Anpassung der Transposition in deutsches Recht für Offshore-Wind, insb. Erhalt des Umweltstandards - Änderungen im Zuge der Umsetzung in deutsches Recht für Onshore-Wind und PV (Beschleunigungsgebiete, Rechtsbegriffe, ...)
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 23.07.2025
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Adressatenkreis:
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04.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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10.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) nehmen. Wir behalten..., ...Windenergie und Stromnetze WindSeeG). Doppelprüfungen werden..., ...ausgeschlossen (u.a. §72 WindSeeG). Mit dem FEP liegt ..., ...rechtssicheren Änderungen im WindSeeG zur Umset- zung der ..., ...begründbar: - Schon mit §8a WindSeeG und trotz Fehlens der..., ...innerhalb der Systematik des WindSeeG hätte. Denn sinnvoll ..., ...Tatsache, dass der § 8a WindSeeG erreicht, dass auf fast..., ... der RED III über §8a WindSeeG hinaus Flächen als ..., ...einzuführen, worauf dann im WindSeeG verwiesen werden kann..., ... Verbesse- rungen im WindSeeG Im Folgenden wird auf..., ... bereits mit dem § 8a WindSeeG große Gebiete in Beschleu..., ...Flächen gem. §§ 16 ff. WindSeeG. Beides dient bereits..., ...erfolgen soll (vgl. §1 WindSeeG), wird dies in kleinster..., ...bestehenden § 69 Abs. 3 S. 1 WindSeeG, wonach Voraussetzung..., ...sind und entsprechend im WindSeeG berücksichtigt werden..., ...Flächen in § 2a Abs. 2 WindSeeG-RefE entsteht das Risiko..., ...den Ausbauzielen des WindSeeG. Die UVP gliedert sich..., ... III): § 70a Abs. 3 WindSeeG regelt das Screening ..., ...vom UVPG nach §5 Abs. 2 WindSeeG-RefE ist diese Regelung..., .... - § 70a Abs. 4, 5 WindSeeG ist als Ausnahmetatbestand...
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Zu Regelungsvorhaben: