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104 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (104)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Rechtsrahmen und die Berechnung der Fernwärmepreise müssen sich an den aktuellen energie- und klimapolitischen Zielen ausrichten. Es braucht Verlässlichkeit für Wärmeversorger und mehr Transparenz für Wärmekunden, um letztlich auch die Akzeptanz zu stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist dringend geboten. Die Kopplung über ein Marktelement in der Preisklausel an den allgemeinen Wärmemarkt ist nicht mehr tragfähig. Für einen wachsenden Anteil der Fernwärmeerzeugung gibt es keine geeignete Preisreferenz, weder als Großhandelspreis noch als Index des Statistischen Bundesamtes. In der Vergangenheit führte das Element insbesondere in Zeiten volatiler Energiepreise zu Unklarheiten, Missverständnissen und barg die Gefahr von Übergewinnen oder -verlusten beim Wärmeversorger.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 27.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuern ist daher geboten. WärmeLV Viele Vermieter würden..., ...Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Wärmewende ist unverzichtbar, kommt jedoch zu langsam voran. Komplexität und Kosten von klimaneutraler Wärmeversorgung und energetischer Gebäudesanierung sind erst einmal herausfordernd. Der Schlüssel zum Gelingen ist allerdings schon da. Er liegt in lokalen Partnerschaften: Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger setzen Projekte gemeinsam mit Energiedienstleistern um. Denn Energiedienstleister entlasten, indem sie aus einer Hand Planung, Umsetzung und Finanzierung übernehmen. Ohne eine solche Profi-Unterstützung könnten viele Projekte gar nicht gestemmt werden. So kann Energie effizient vor Ort genutzt, die regionale Wertschöpfung gestärkt und die Kosten für Standorte stabil gehalten werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 18.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 22.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärme-Regulierung: AVBFernwärme, WärmeLV etc. 2025 zukunftsfähig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB. Die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärme-Regulierung (AVB-Fernwärme, WärmeLV etc.) zukunftsfähig novellieren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen, die Anpassungen von Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes, insbesondere Energieaudits, sodass diese sowohl mit EU-rechtlichen Anforderungen als auch denen von Anbietern und Anwenden vereinbar sind.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 27.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärme-Regulierung: AVBFernwärme, WärmeLV etc. 2025 zukunftsfähig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der AVBFernwärmeV sowie WärmeLV. Andererseits braucht..., ...Wärme lieferverordnung (WärmeLV) zu modernisieren: Die..., ...verankert werden, damit die WärmeLV synchron zum GModG ...
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