Stellungnahmen/Gutachten
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877 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (877)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur EPBD-Umsetzung im GEG und Wärmenetzrecht
Der BDEW setzt sich für eine praktikable und investitionssichere Umsetzung der EPBD in nationales Recht ein. Der BDEW fordert die Beibehaltung und Vereinfachung der §§ 71 ff. GEG einschließlich der 65-Prozent-EE-Vorgabe, die Einführung pauschaler Primärenergiefaktoren für Wärmenetze, eine technologieoffene Ausgestaltung des Nullemissionsgebäudes sowie Übergangs- und Bestandsschutzregelungen bei der Umstellung der KWK-Allokationsmethode. Der BDEW spricht sich zudem für wirtschaftlich ausgestaltete MEPS-Vorgaben für Nichtwohngebäude und eine unbürokratische Lebenszyklusbilanzierung aus.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 17.02.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung der EPBD mit Fokus GEG Eckpunkte für eine Positionierung..., ...erhöhen. Die im aktuellen GEG enthaltene 65Prozent-Vorgabe..., ... Vor-gaben der §§ 71 ff. GEG sollten nach Auffassung..., ... FAUNA-Prozess des §71 k GEG hat der BDEW einen konkreten..., ...an. › Die im aktuellen GEG enthaltene 65Prozent-Vorgabe..., ... FAUNA-Prozess des §71 k GEG hat der BDEW einen konkreten..., ...Verzahnung des zukünftigen GEG/GMG mit dem WPG können ..., ...bis 2050. Die im aktuellen GEG enthaltene 65 Prozent-Vorgabe..., ...Heizungsarten) nach § 71 Abs. 3 GEG ermöglichen aktuell den..., ... FAUNA-Prozess des §71 k GEG hat der BDEW einen konkreten..., ...Erfüllungsoptionen des aktuell gültigen GEG könnten dafür fortgeführt..., ...Deutschland gibt es rund 2 Mio. GEG-relevante Nichtwohngebäude..., ...gem. der Defini-tion des GEG (geheizt/gekühlt und keine..., ...Beibe-haltung der NWG-Definition des GEG aus. Die EPBD fordert ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichberecht. v. KWK u. WP bei unvermeidb. Abwärme im GEG
Forderung, dass sich eine gesunde und wirtschaftliche Koexistenz von KWK und Wärmepumpe im GEG wiederfinden sollte, da es unerheblich für die Systemstabilität ist, ob die KWK und die Wärmepumpe in ein und demselben Gebäude verbaut sind. Die Wärmepumpe profitiert im Nachbargebäude auch vom dezentral erzeugten KWK-Strom. So ist für jedes Gebäude die technisch ideale Lösung möglich. Daher soll es im GEG so geregelt werden, dass es gestattet ist, nur eine KWK-Anlage zu installieren und deren Wärme als unvermeidbare Abwärme lt. GEG zu werten. Argument hierfür ist auch, dass es im Bereich von verdichtetem Gebäudebestand oft schwer oder unmöglich ist, zusätzlich zur KWK eine Wärmepumpe zu installieren.
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Technologien, die sich auch im GEG wiederfinden sollte. Investitionskosten..., ...unvermeidbare Abwärme im GEG zu werten. Unabhängig ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erfahrungen mit der letzten GEG-Novelle haben gezeigt, ..., ...Übersetzung der EPBD ins deutsche GEG an entscheidender Stelle..., ...fordert, beschränkt sich das GEG bisher im Wortlaut auf ..., ... heute erfüllt der § 71a GEG die Anforderungen der EPBD..., ...Weiterentwicklung des § 71a GEG ist daher europarechtlich..., ...aus dem bisherigen § 71a GEG darf durch die neue Systematik..., ...berücksichtigen oder wie in der GEG-Fassung von 2020 zumindest..., ...ausgestalten Forderung: § 71k GEG sind die Anforderungen ..., ...bewerten. Der bisherige § 71k GEG wird im Referentenentwurf..., ...ausgeschlossen werden. § 71p GEG Verordnungsermächtigung..., ...Forderung: Paragraf 71p GEG sollte ersatzlos gestrichen..., ...Begründung: Paragraf 71p GEG schafft die Möglichkeit..., ...Zusätzliche Festlegungen im GEG sind damit schon aus Gründen..., ... Status: erfüllt. § 71p GEG wird gestrichen. Die Forderung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des GEG, GModG, Co2KostAufG, BGB
Positiv: Grundsatz der Technologieoffenheit + Verlängerung Innovationsklausel + digitale Energieausweise. Kritik: fehlende Klarheit der Rahmenbedingungen zu Verfügbarkeit und Kosten biogener Brennstoffe. Ablehnung: Wegfall der verpflichtenden Verbraucherinformation bei Einau fossiler Heizungen. Ablehnung: Hälftige Übernahme der Netzenzgelte, CO2-Kosten und Mehrkosten durch Biotreppe durch Vermietende; insbesondere bei Vermietung in GdWE. Kritik: Änderung des BGB – Erschwernis der Modernisierungsmieterhöhung bei Einbau fossiler Heizungen in GdWE.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Ände rung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 1 – Änderungen des GEG Grundsatz der Technologieoffenheit..., ...Beratung (bisher: § 71 Abs. 11 GEG) Nach geltender Gesetzeslage, § 71 Abs. 11 GEG, ist bei Einbau einer mit..., ... die Streichung des § 71 GEG fällt diese Verpflichtung..., ... Die Regelung des § 103 GEG war begrenzt auf den 31.12.2025..., ...dem bisherigen § 3 Nr. 9a GEG und wird übernommen. Dies..., ...RefE) Bisher sieht § 48 GEG (durch Art. 1 Nr. 15 zunächst..., ...wird (vgl. Frenz/Cosack, GEG, 1. Aufl. 2024, § 48 Rz..., ...im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu beachten. (S. 54 f...., ...Gasheizung gem. § 71 Abs. 9 GEG so gese hen, die im Grunde..., ...darstellt: Denn § 71 Absatz 9 GEG sieht insoweit vor, dass..., ...es die Beachtung des § 71 GEG auch gewesen wäre. Wenn...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Energieträger auf..., ...Biomasseheizungen gelten GEG als erneuerbare Energie..., ... die Anforderungen des GEG. Der Ausschluss in den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 03.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BR-Drs. 415/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Energieträger auf..., ...Biomasseheizungen gelten GEG als erneuerbare Energie..., ... die Anforderungen des GEG. Der Ausschluss in den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs eines Gebäudemodernisierungsgesetzes mit dem Ziel, verlässliche, praktikable und EPBD-konforme Vorgaben für die Wärmewende im Gebäude zu schaffen. Erhalt klarer Anforderungen für klimafreundliche Heizungen, Gebäudeautomation und den Austausch sehr alter Heizkessel, praxistaugliche Ausgestaltung von Bio-Brennstoff-Vorgaben ohne falsche Erwartungen an Gasinfrastrukturen, Vermeidung von Investitionsaufschub sowie Sicherung eines stabilen Förderrahmens für klimafreundliche Heizungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäu- deenergiegesetzes (GEG), das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz..., ...lauten soll. Die Reform des GEG ist auch deshalb notwendig..., ...wesentliche Anpassungen am GEG. Vor diesem Hintergrund..., ...der jetzt stattfindenden GEG-Novelle vollständig umzusetzen. Sollte das neue GEG wie im Eckpunktepapier ..., ...65%-Regelung (§ 71 Abs. 1 GEG) Die Streichung der Regelung..., ...Gebäudeautomation (§ 71a GEG) Die Vorgabe, dass Nichtwohngebäude..., ... werden soll, muss § 71a GEG er- halten bleiben und..., ...Heizkessel und Ölheizungen (§ 72 GEG) Eine Streichung dieser..., ...Wohnobjekten – wird zunehmen. § 72 GEG enthält zudem die Vorgabe..., ...“ (Vgl. dazu § 71 Abs. 9 GEG) Das Eckpunktepapier sieht..., ..., dass es im § 71 Abs. 9 GEG bereits jetzt eine ambi..., ... 65 %-Vorgabe gemäß § 71 GEG ver- knüpft. Die kommunalen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor Abbau von Hemmnissen und Verzahnung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen insb. Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Entkopplung von WPG und GEG sehen. Dazu habe ich insbesondere..., ...Rechtliche Verknüpfung von GEG und KWP „Die rechtliche..., ...vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat aus unserer Sicht ..., ...rechtliche Verknüpfung zwischen GEG und WPG ist für diese operativen..., ...entstehen. Überarbeitung des GEG Von zentraler Bedeutung..., ...Abschaffung oder Lockerung des GEG konkret ausgestaltet wird..., ... einer Überarbeitung des GEG ist sicherzustellen, dass..., ...weitere Erfüllungsoption im GEG erlaubt sein. Das hätte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel der Einbeziehung einer wissenschaftlich fundierten Lebenszyklusanalyse im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Bereitgestellt von: Brunswick Group am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiteren klima- und...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Brief an die Verhandler der GEG/GMG-Eckpunkte die derzeit..., ...Gesamtanforderungsniveaus geben. Die aktuellen GEG-Anforderungen liegen bereits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
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Zu Regelungsvorhaben: